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Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde Swisttal
Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Swisttal benötigt:
Wohnungsgeberbestätigung:
Können Sie hier herunterladen.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz in der derzeit geltenden Fassung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Die Ummeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Gemeinde Swisttal vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls die Personalausweise oder Reisepässe der Familienangehörigen, mitzugeben.
Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.
Danach hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft