Ab hier beginnt der Inhalt
Auf dieser Webseite finden Sie Informationen zum Thema "Zugangseröffnung der Gemeindeverwaltung Swisttal für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz NRW)".
Der elektronische Zugang zur Gemeindeverwaltung Swisttal für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation - insbesondere für die Übermittlung elektronischer Dokumente - zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ist ab sofort durch die Einrichtung einer Virtuellen Poststelle gewährleistet.
Mit der Gemeindeverwaltung Swisttal kann man bereits seit Jahren elektronisch in Kontakt treten. Entweder über die E-Mail-Adressen der Mitarbeiter oder über die zentrale E-Mail-Adresse
gemeinde.swisttal[ät]swisttal.de
Die Übermittlung einer E-Mail erfolgt üblicherweise unverschlüsselt (sie kann daher möglicherweise von Unbefugten mitgelesen oder manipuliert werden) und sie enthält keinen Nachweis über die Identität des Absenders.
Die Übermittlung von De-Mails an die Gemeinde Swisttal ist für den formgebundenen Schriftverkehr möglich. Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen. Die Gemeinde Swisttal eröffnet diesen Zugang für De-Mails eingeschränkt unter der folgenden Adresse
poststelle[ät]swisttal.de-mail.de
Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig. Die Gemeinde Swisttal hat den Zugang für schriftformwahrende De-Mails eröffnet. Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftformbedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption "absenderbestätigt" gewählt wurde.
Neu ist ab sofort, dass auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse
an die Gemeindeverwaltung gesendet werden können. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann durch die so genannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Gemeindeverwaltung Swisttal eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.
Des Weiteren können die Nachrichten an die Gemeindeverwaltung Swisttal zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Gemeindeverwaltung Swisttal eine Virtuelle Poststelle, kurz: VPS, eingerichtet.
Nach den verwaltungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - VwVfG NRW) ist die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren möglich, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Gemäß § 126a BGB gilt entsprechendes im Privatrecht.
Der elektronische Zugang (die Übermittlung elektronischer Dokumente) zur Gemeindeverwaltung Swisttal für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Gemeindeverwaltung Swisttal im Sinne des § 3 a VwVfG NRW ist mit der VPS eröffnet.
Rechtsverbindliche Mitteilungen und Dokumente können über die Virtuelle Poststelle (VPS) elektronisch an die Gemeindeverwaltung Swisttal gesandt werden.
Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist auf 35 MB begrenzt. Größere E-Mails werden automatisch abgelehnt.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgende Verschlüsselungsverfahren werden seitens der Gemeindeverwaltung Swisttal unterstützt.
Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren so genannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht am Ende der Seite zum Herunterladen bereit.
Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Gemeindeverwaltung Swisttal über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann in vielen Fällen durch die sogenannte „elektronische Form" ersetzt werden. Hierzu muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) in der jeweils geltenden Fassung versehen sein.
Die Liste der aktuell tätigen und damit auf Echtheit und Gültigkeit prüfbaren Zertifizierungsdienste-Anbieter (Trust Center) finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
http://www.bundesnetzagentur.de
Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!
Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, bitten wir Sie - wie bisher - auf die papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.
Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Gemeindeverwaltung Swisttal versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können bearbeitet werden:
Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführbar sind beziehungsweise ausführbare Bestandsteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe oder *.bat sowie Office-Dateien mit Makros), werden von der Gemeindeverwaltung Swisttal nicht entgegengenommen.
Achtung: Rechtlich relevante, qualifiziert signierte Dokumente werden nur im Format pdf/A angenommen.
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Gemeindeverwaltung Swisttal zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden.
Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Swisttal und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.
Zertifikate ab Januar 2018:
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft