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Nach Artikel 28 des Grundgesetzes sind die Kreise eine der vier Hauptebenen der Verwaltung neben den Gemeinden, den Ländern und dem Bund. Im Unterschied zu den Städten und Gemeinden, die die örtlichen Aufgaben in ihrem Gebiet wahrnehmen, sind die Kreise für alle überörtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zuständig.
Im Rahmen seiner so genannten Ergänzungs- und Ausgleichsmaßnahmen beteiligt sich der Kreis auch an der Wahrnehmung örtlicher Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit einzelner oder aller Gemeinden hinausgehen, indem er entweder die Aufgabe selbst wahrnimmt oder freie Träger und Vereinigungen unterstützt. Hinzu kommen die Aufgaben, die den Kreisen durch Gesetz übertragen worden sind.
Oberstes Organ ist der Kreistag, dessen Mitglieder von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises besteht zur Zeit aus 72 Abgeordneten, die sich zu vier Fraktionen zusammengeschlossen haben.
Der Kreistag trifft grundlegende Entscheidungen, wie z.B. den Erlass von Satzungen - insbesondere der Haushaltssatzung - Entscheidungen zu Erwerb und Veräusserung von Vermögen oder zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen. Vorbereitet werden seine Beschlüsse durch den Kreisausschuss und in einzelnen Fachausschüssen, die aus Mitgliedern des Kreistages und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern gebildet werden. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat. Als erster hauptamtlicher Landrat, der unmittelbar von der Bevölkerung gewählt wurde, repräsentiert Frithjof Kühn den Kreis und ist Leiter der Kreisverwaltung. In seiner politischen Funktion stehen dem Landrat drei stellvertretende ehrenamtliche Landräte zur Seite. Als Chef der Verwaltung wird er von der Kreisdirektorin Monika Lohr vertreten.
Der Landrat ist auch für die Aufgaben verantwortlich, die ihm als Vertreter einer unteren staatlichen Verwaltungsbehörde übertragen wurden. Dazu gehören insbesondere Aufgaben der Kommunal- und Fachaufsicht, der Gemeindeprüfung und der Schul- und Heimaufsicht.
Der Kreis finanziert seine Aufgaben vor allem aus der von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu zahlenden Kreisumlage und aus Finanzleistungen des Landes. Eigene Steuereinnahmen stehen dem Kreis bis auf die im Aufkommen zu vernachlässigende Jagdsteuer nicht zur Verfügung.
Zuständig:
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Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft