Klima und Umwelt

Der Klimawandel und die durch ihn verursachten Folgen wirken sich auf alle unsere Lebensbereiche aus. Stichworte wie Klimaschutz, Kimaneutralität, Klimafolgenanpassung usw. sind in aller Munde und spiegeln sich heute auch im kommunalen Handeln.

So hat sich die Gemeinde Swisttal mit Beschluss des Rates vom 24.05.2022 und 21.06.2022 das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein.

Das Fachgebiet Klima und Umwelt richtet sein Handeln an diesem Beschluss aus und betrachtet kommunales Handeln immer im Hinblick auf diesen Beschluss.

Direkt sichtbare Projekte sind beispielweise die Maßnahmen der „insektenfreundlichen Aufwertung von innerörtlichen Freiflächen“ welche wir betreuen.
Hier freuen wir uns über jede/n Bürger*in die uns unterstützen möchte.

Kontakt

Fachgebietsleiterin Claudia Gerhardi

Telefon: (02255) 309-601

Anfragen zu den Themen Klima und Umwelt senden Sie gerne per E-Mail an gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de

 

 

 

Freiraumkonzept

Freiraum ist aufgrund seiner vielfältigen Funktionen von herausragender Bedeutung.

Klimafolgenanpassung

Wie überall häuften sich auch in den Kommunen der Region Rhein-Voreifel in den zurückliegenden Jahren die Extremwetterereignisse.

Klimaschutz und
Klimaregion Rhein-Voreifel

Seit 2007 engagieren sich die Verwaltungen sowie die Bürgerinnen und Bürger der Kommunen Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg gemeinsam für den Klimaschutz und für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

 

Kommunale Wärmeplanung

Die Gemeinde Swisttal hat sich das selbstbindende Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Die dazu benötigte Energiewende ist zu großen Teilen eine Wärmewende.

 

Öffentliche Grünflächen und Gartengestaltung

Zu den öffentlichen Grünflächen in der Gemeinde Swisttal gehören das Straßenbegleitgrün innerhalb der Ortschaften, Spiel- und Sportflächen, Friedhöfe sowie Parkanlagen. Zudem können Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung ihrer Gärten den Klimaschutz unterstützen.

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen

Die Gemeinde Swisttal pflegt ökologische Ausgleichsflächen, da für jeden baulichen Eingriff in die Landschaft nach § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes ein adäquater Ersatz geschaffen werden muss.

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