Öffentliche Grünflächen und Gartengestaltung

Zu den öffentlichen Grünflächen in der Gemeinde Swisttal gehören das Straßenbegleitgrün innerhalb der Ortschaften, Spiel- und Sportflächen, Friedhöfe sowie Parkanlagen. Die Unterhaltung erfolgt hauptsächlich durch den Baubetriebshof der Gemeinde. Einzelne Flächen werden durch beauftragte Fachfirmen gepflegt.

 

  • Grünflächenpaten

Im Rahmen einer Grünflächenpatenschaft können interessierte Bürgerinnen und Bürger die Pflege einer öffentlichen Grünfläche in Swisttal übernehmen. Die Gemeindeverwaltung und der Baubetriebshof freuen sich über alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die ein Grünbeet individuell gestalten und zur Verschönerung sowie gleichzeitig zur Verbesserung der Umwelt und Biodiversität in Ihrem Ortsteil beitragen möchten. „Hierfür möchte ich mich im Namen der Gemeinde Swisttal bei allen herzlich bedanken. Das Ergebnis ist dabei so vielfältig wie kreativ, wie folgende Beispiele zeigen“, sagte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner.

 

Eine Grünflächenpatenschaft kann je nach Absprache beinhalten:

  • Bepflanzung der Grünfläche mit insektenfreundlichen Blühpflanzen
  • Pflege und Wässerung der Bepflanzung
  • Befreiung der Grünfläche von Unrat und Müll
  • Mähen von Rasenflächen

Wenn nicht anders vereinbart, kann die Patenschaft jederzeit von den Paten oder der Gemeindeverwaltung aufgelöst werden.

Haben Sie eine Grünfläche im Auge, für die Sie gerne eine Patenschaft übernehmen möchten, oder sind Sie auf der Suche nach einer freien Grünfläche, für die Sie die Patenschaft übernehmen können? Wenden Sie sich gerne an uns!

 

Ansprechpartnerin Grünflächenpaten

Verena Müller
Telefon (02255) 309-620
E-Mail: Verena.Mueller@Swisttal.de

 

  • Insektenschutz

Siedlungsfreiflächen sind nicht nur wichtig für das innerörtliche Klima und das Ortsbild, sondern leisten bei entsprechender Gestaltung auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz. Die Gemeinde unternimmt hier insbesondere Maßnahmen zur insektenfreundlichen Aufwertung der öffentlichen Grünflächen.

 

Blühflächen auf öffentlichem Grün

Viele Insekten wie Bienen, Schmetterlinge und Schwebfliegen sind auf ein ausreichendes und dauerhaftes Angebot an nektar- und pollenspendenden Pflanzen angewiesen. Dieses Angebot ist aber in unserer stark genutzten Kulturlandschaft oftmals nicht mehr vorhanden. Seit dem Jahr 2017 nutzt die Gemeinde Swisttal deshalb verstärkt insektenfreundliche Blühmischungen für die Gestaltung des Straßenbegleitgrüns.

Bitte beachten Sie, dass diese Blühmischungen erst nach der Samenreife im Herbst gemäht werden, damit sich die Blumen vermehren können und sich auf diese Weise die Blühflächen dauerhaft etablieren. Da Insekten in den abgetrockneten Stängeln der Stauden überwintern, kann bei größeren Blühflächen auch eine Mahd erst im folgenden Frühjahr zum Insektenschutz beitragen. Deshalb können diese Flächen gegen Ende des Jahres schon mal etwas „wilder“ aussehen. Das mag nicht unbedingt unseren ästhetischen Vorstellungen entsprechen – im Sinne des Insektenschutzes ist diese aber unbedingt notwendig.

Aufgrund eines Beschlusses des Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschusses vom 19.09.2018 kann die Gestaltung größerer öffentlicher Grünflächen mit insektenfreundlichem Saat- und Pflanzgut bezuschusst werden. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss nicht den Herstellungsaufwand der ersatzweisen durchzuführenden Arbeiten durch den Baubetriebshof übersteigt.

Wenn Sie also Interesse haben, selbst in Ihrem Ort für den Insektenschutz aktiv zu werden, sprechen Sie uns gerne an.

 

Insektenfreundliche Pflanzen

Vielerorts finden blütensuchende Insekten heutzutage in den Gärten keinerlei Lebensgrundlage vor. Mit der geeigneten Auswahl insektenfreundlicher Blumen und Gehölze können Sie eine Menge zum Schutz und zur Förderung unserer Artenvielfalt beitragen.

 

Ansprechpartnerin Insektenschutz

Anna Lena Müller
Telefon: (02255) 309-617
E-Mail: Annalena.Mueller@Swisttal.de

 

  • Straßenbäume

Straßenbäume sorgen nicht nur optisch für eine Aufwertung des Ortsbildes, sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum innerörtlichen Mikroklima.

Durch Verdunstung und Schattenwurf haben Sie einen Kühlungseffekt auf Ihre Umgebung. Auch Ihre Fähigkeit zur Luftreinigung macht Sie unverzichtbar: Sie filtern Schadstoffe und Feinstaub und geben im Prozess der Photosynthese Sauerstoff ab. Gleichzeitig bieten Sie Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und durch Ihre Nektar- und Pollenbildung Nahrungsangebote für verschiedene Insektenarten.

Der Baubetriebshof der Gemeinde ist für die Pflege und Kontrolle der Straßenbäume auf gemeindeeigenem Grund verantwortlich. Alle Bäume unterliegen einer regelmäßigen Baumkontrolle, in der sie auf Vitalität und Verkehrssicherheit überprüft werden.

Eine Totholzentfernung erfolgt gemäß den aktuellen Richtlinien ab 3 cm Durchmesser, sofern die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Kleinere Äste verbleiben in den Baumkronen und können so als Nestbaumaterial für Vögel andere Tierarten dienen.

 

Vorsicht! Eichenprozessionsspinner

Insekten erfüllen wichtige Ökosystemdienstleistungen und deren Schutz liegt der Gemeinde am Herzen. Manche Insekten können aber auch gesundheitliche Risiken darstellen. Die Raupen des Eichenprozessionsspinners besitzen so genannte Brennhaare, die bei Berührung allergische Reaktionen auslösen können. Da die Brennhaare sehr klein sind, werden sie auch mit dem Wind verbreitet. Der Eichenprozessionsspinner hat sich aufgrund der veränderten Klimabedingungen in den letzten Jahren immer stärker verbreitet. Zum Schutz der Bevölkerung lässt die Gemeinde Swisttal Raupennester auf exponierten öffentlichen Flächen durch Fachfirmen entfernen. Auf privaten Grundstücken ist der Grundstückeigentümer für die Entfernung verantwortlich. Die Gemeinde warnt davor, die Nester des Eichenprozessionsspinners selbst zu entfernen.

Hinweise auf Vorkommen des Eichenprozessionsspinners können der Gemeindeverwaltung unter folgender E-Mail-Adresse gemeldet werden: gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de

Häufig verwechselt: Eichenprozessionsspinner und Gespinstmotte
Der Eichenprozessionsspinner kommt fast ausschließlich an Bäumen der Gattung Quercus (Eichen) vor. Verwechselt wird er häufig mit der für den Menschen ungefährlichen Gespinstmotte, die verschiedenste Baumarten und Sträucher mit großflächigen Gespinsten überzieht.

 

Ansprechpartnerin Straßenbäume

Verena Müller
Telefon: (02255) 309-620
E-Mail: Verena.Mueller@Swisttal.de

 

 

Gartengestaltung – Naturnah und insektenfreundlich

Wir legen bei gemeindeeigenen Beeten zunehmend auf eine naturnahe Gestaltung Wert und freuen uns über jede/n aktive/n Mitstreiter*in.

Mit heimischen Pflanzen gestaltete Vorgärten, Gärten oder Straßenbeete bieten vielen verschiedenen Insektenarten, Kleintieren und Vögeln einen Lebensraum. Naturnahe Flächen sind ökologisch wertvoll und brauchen nur zu Beginn eine regelmäßigere Pflege.

Im Kontext des sich wandelnden Klimas ist es nötig jede zur Verfügung stehende Stellschraube zu nutzen.
Nicht nur die Hitze stellt ein Problem dar. Die erwärmte Luft ist in der Lage mehr Wasserdampf, der durch Verdunstung über den Ozeanen entsteht, aufzunehmen und bei Abkühlung wieder abzugeben. Die Folge sind vermehrte Starkregenereignisse, die das natürliche Retentions- und Versickerungspotential von Böden, sowie die Abflussleistung von Kanalisationen überfordern.

Besonders betroffen sind stark versiegelte, innerörtliche Flächen, auf denen die natürliche Versickerung völlig ausgeschaltet ist und das gesamte Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird.

Um dieses Gefahrenpotenzial zu reduzieren, liegt eine Zielsetzung in einer klimaangepassten Bauweise. Es wird beschattet, befeuchtet und auf Versiegelung verzichtet, wo immer es geht. Dies gilt gleichermaßen für den öffentlichen und privaten Bereich.

Häufige Fragen

Wann darf ich meine Hecke schneiden?

Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Während der Brutzeit der heimischen Vogelarten ist es verboten, ihre Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten zu beschädigen, zu zerstören oder die brütenden Vögel dort zu stören. Alle heimischen Vögel zählen zu diesen besonders geschützten Arten.

Die Regelungen haben den Sinn und Zweck, den heimischen Vögeln, die bereits im zeitigen Frühjahr mit dem Brutgeschäft beginnen, ungestörte Nistmöglichkeiten zu erhalten. Deshalb müssen gröbere Arbeiten bis Ende Februar abgeschlossen sein; ab dem 01. März ist das Fällen oder ein „auf den Stock setzen“ von Bäumen, Gebüsch und Hecken nicht mehr erlaubt. Dies gilt auch für Pflegemaßnahmen in privaten Gärten.

Der Schutzzeitraum bis Ende September ist notwendig, weil nicht wenige Vogelarten mehrmals brüten oder bei Verlust des Geleges erneut brüten und auch die Aufzucht ungestört erfolgen soll.

Form- und Pflegeschnitte an Hecken, Bäumen und anderen Gehölzen bei denen allerdings nur die diesjährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen, sind nach wie vor erlaubt. Wenn sich in der betroffenen Hecke oder den anderen Gehölzen bebrütete Nester befinden, muss auf diese Rücksicht genommen werden.

Wer kümmert sich um die Bäume im Straßenraum?

Bäume an/entlang der Straße (sofern es Gemeindestraßen sind) werden vom Baubetriebshof der Gemeinde regelmäßig auf Verkehrssicherheit überprüft und gepflegt.
Fällt Ihnen hier etwas auf: Schreiben Sie uns ihr Anliegen kurz, am besten mit Bild und Angabe des Standortes. gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de

Warum werden neue Bäume in der Gemeinde gepflanzt?

Bäume sind für das Klima essentiell, denn sie nehmen das Treibhausgas CO2 auf und produzieren Sauerstoff.
Je mehr Bäume es gibt, desto mehr CO2 kann also gebunden werden.

 

Sie haben Fragen zu einem Baum?

Gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Bäume und Gebüsch zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte direkt an uns. gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de

Muss ich Laub auf dem Gehweg entfernen?

Ja, vor dem Haus gilt dieselbe Regelung wie beim Winterdienst.

Wen spreche ich an, wenn ich ein Beet (vor meiner Haustür) pflegen möchte?

Wenn Sie ein öffentliches Beet pflegen möchten, wenn Sie sich bitte direkt an unsere Kollegin Verena Müller oder schreiben Sie uns. gruppenpostfach.fg-iii-6@swisttal.de

Welche Bäume werden gepflanzt?

Auf dem Gemeindegebiet werden vorwiegend heimische Bäume gepflanzt. Im Außenbereich besteht laut §39 Bundesnaturschutzgesetz eine Verpflichtung (nach Vorkommensgebiet) dazu. Innerorts besteht diese Verpflichtung nicht, aber die Gemeinde Swisttal pflanzt hier ebenfalls vorzugsweise heimische Gehölz- und Baumarten.

Wieviel Abstand muss ich einhalten, wenn ich einen Baum/Hecke pflanzen möchte?

Informationen hierzu finden Sie im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) vom 15.04.1969 §41ff

Warum werden manche Beete nicht gemäht obwohl sie verblüht sind?

Mit Blühmischungen eingesäte Flächen werden erst nach der Samenreife im Herbst gemäht, damit sich die Blumen vermehren können und sich auf diese Weise die Blühflächen dauerhaft etablieren. Da Insekten in den abgetrockneten Stängeln der Stauden überwintern, kann bei größeren Blühflächen auch eine Mahd erst im folgenden Frühjahr zum Insektenschutz beitragen.

Wie entsorge ich meinen Grünschnitt?

Bitte entsorgen Sie ihren Grünschnitt nicht in der freien Landschaft.
Invasive Pflanzen können so wild verbreitet werden. Ihre Grünschnitt können Sie kostenlos bei der RSAG in Miel abgeben.

Was ist bei der Gartenanlage zu beachten?

Bitte beachten Sie die Vorgaben aus dem Bebauungsplan ihres Wohngebietes. Hier gibt es oftmals konkrete Vorgaben der Gestaltung zu deren Einhaltung Sie verpflichtet sind. Schreiben Sie uns, gerne informieren wir Sie.

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