Swisttal. In den ersten Beratungen zum vorgelegten Haushaltsplanentwurf 2025/2026 hat der Rat seinen Beschluss zum Neubau der Gesamtschule vor dem Hintergrund der Finanzsituation der Gemeinde modifiziert und die Verwaltung aufgefordert, den notwendigen Raumbedarf zum Betrieb einer Gesamtschule (Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe) zu überprüfen. Hierfür waren die erforderlichen baulichen Umsetzungsmöglichkeiten einschließlich gegebenenfalls notwendiger Interimslösungen und einer Kostenschätzung sowie einer darauf abgestellten Terminplanung über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie „zur Bestimmung der möglichen Flächenerweiterbarkeiten durch einen modularen Zubau für die Gesamtschule in Swisttal-Heimerzheim“ darzustellen.
Die Gemeinde Swisttal hat daraufhin im Zusammenhang mit dem modularen Zubau für die Gesamtschule eine Machbarkeitsstudie ausgeschrieben und am 02.06.2025 an v-architekten aus Köln vergeben.
Unter Berücksichtigung des modernen Lernhauskonzeptes der Gesamtschule gibt es mehrere mögliche Varianten des Zubaus.
In zwei Workshops für die Schule als Nutzer und für die Ratsmitglieder sowie einem zusätzlichen gemeinsamen Workshop zwischen v-architekten, der Schule und den Ratsvertretern haben v-architekten zusammen mit der Verwaltung die Bestandbewertungen vorgestellt und in den Workshops die Umsetzung des Raumprogrammes sowie die Funktionsdiagramme für den Zubau besprochen und gemeinsam mögliche Planungsansätze entwickelt.
Im gemeinsamen Workshop konnte man sich unter den Beteiligten in der anschließenden Diskussion und Austausch zum Funktionsprogramm mit den entsprechenden Massenstudien verständigen.
Die Ausarbeitungen des Architekturbüros und der Workshops werden heute (23. September, 17:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Rathausstraße 115) in der gemeinsamen Sitzung des Schulausschusses und des Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschusses in öffentlicher Sitzung zur Beschlussfassung vorgestellt.
Die Sitzungen der Gremien sind öffentlich. Somit haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, an den Schulausschuss- sowie Ratssitzungen teilzunehmen.
Da der Schulausschuss ein vorberatendes Gremium des Rates ist, weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass nur in Sitzungen des Rates die sogenannte Einwohnerfragestunde für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen ist. Diese werden daher gebeten, sich mit Anregungen und Fragen außerhalb der Schulausschusssitzung an die Gemeindeverwaltung oder die Vertreterinnen und Vertreter des Rates zu wenden.