Beginn der Flutschadensanierung in der Frankenstraße

-Information zur Sanierung

Odendorf. Im Rahmen der Flutschadensanierung an Gemeindestraßen wurden die Ausschreibungen in Form von so genannten Losen nach Ortsteilen aufgeteilt, die dann an einzelne Firmen vergeben werden konnten. Für Odendorf konnten die Arbeiten an die Firma Josef Scheiff GmbH vergeben werden.

Bei Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum müssen Anträge durch die ausführenden Firmen beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises gestellt werden. Für Odendorf wurde durch die Firma Scheiff ein Antrag für Arbeiten an mehreren Straßen gestellt, welche auf der Homepage der Gemeindeverwaltung unter „Sperrungen im Gemeindegebiet“ eingesehen werden können.

Nachdem bereits einige Straßen in Odendorf saniert wurden, beginnen in Kürze die Arbeiten in der Frankenstraße. Durch das Projektmanagement zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur wird generell vor Beginn der Arbeiten an Straßen bei Versorgern (Gas, Wasser, Telekommunikation etc.) angefragt, ob diese ebenfalls in dieser Zeit -wenn die Straßendecke ohnehin geöffnet wird- Arbeiten vornehmen möchten. In der Frankenstraße werden die Versorger Arbeiten durchführen, sodass im Anschluss die Straßensanierung durchgeführt wird.

Nach derzeitigem Stand beginnen die Versorger am 11. Juni mit den Arbeiten. Im Anschluss wird durch die Firma Scheiff die Straßensanierung durchgeführt. Die Arbeiten sollen bis Ende Juli beendet sein.

Das mit der Koordination der Straßensanierungen beauftragte Ingenieurbüro Tiefpakt steht unter info@tiefpakt.de für Rückfragen zur Umsetzung der Sanierungsarbeiten, beispielsweise hinsichtlich Müllentsorgung, zur Verfügung.

Wussten Sie schon?

Häufig wird gefragt, ob man Maßnahmen nicht zusammenlegen kann, um ein doppeltes Öffnen von Straßen/ Gehwegen und somit doppelte Beeinträchtigungen zu vermeiden. Eine mögliche Zusammenlegung der Maßnahmen wird prinzipiell für Arbeiten im Auftrag der Gemeindeverwaltung bei den Versorgern abgefragt. Leider lässt sich das nicht immer einrichten, denn die Ausführung von Arbeiten hängt von der Verfügbarkeit der durchführenden Straßenbauunternehmen ab. Konkret heißt das: wenn die Kapazitäten -also beispielsweise Personal und Maschinen- der Versorger bereits woanders eingesetzt werden, können diese nicht parallel in einer im Auftrag der Gemeinde geöffneten Straße ihre Arbeiten durchführen. Ebenso können Unternehmen, die eine Ausschreibung für gemeindliche Aufträge gewonnen haben, ihre Arbeiten nicht verschieben. Dadurch kommt es unter Umständen vor, dass beispielsweise Straßen zu verschiedenen Zeitpunkten für verschiedene Maßnahmen von verschiedenen Auftraggebern nochmal geöffnet werden müssen.

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