Ehrenamt und Bürgerstiftung

Am Dienstag, den 11. März 2025, fand im Dorfhaus Ludendorf die Informationsveranstaltung zur Gründung einer Bürgerstiftung statt. Rund 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger nahmen an der Veranstaltung teil.

Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner begrüßte die Anwesenden und gab zunächst grundsätzliche Informationen über Bürgerstiftungen im Allgemeinen sowie die Arbeit der Bürgerstiftungen. Im Anschluss stellte sie die rechtlich erforderlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Vorgehensweise zur Gründung einer Bürgerstiftung in und für Swisttal vor. Wolfgang Henseler, Bürgermeister der Stadt Bornheim a.D. und Vorsitzender des Stiftungsrats der Bornheimer Bürgerstiftung, gab weitere Informationen hierzu und über die Arbeit der Bornheimer Bürgerstiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft!“. Die Bürgerinnen und Bürger gestalten dabei unmittelbar das gesellschaftliche Umfeld in den Stiftungsbereichen ihrer Gemeinde und bringen sich persönlich ein.

Das Interesse der Anwesenden für eine Gründung einer Bürgerstiftung für Swisttal war groß. Zur Gründung einer Bürgerstiftung bedarf es mittels Spenden von Zustiftern eines Grundstockvermögens in Höhe von 100.000 Euro, damit eine Gründungsversammlung erfolgen und die Bürgerstiftung nach Vorlage einer Satzung und eines Stiftungsgeschäfts durch die zuständige Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Köln genehmigt werden kann.

Wo kann ich spenden?

Die Stiftungen zu dem Grundstockvermögen sind zunächst auf das Konto der Gemeinde Swisttal zur Verwahrung bis zu der erfolgten Gründung einer Bürgerstiftung für Swisttal zu tätigen bei der

VR-Bank Rhein-Erft Köln eG.:      DE56 3706 2365 3301 2610 11

VR-Bank Bonn-Rhein-Sieg eG.:  DE39 3706 9520 0300 2160 13

KSK Köln:                                                DE 17 3705 0299 0059 0020 06

Verwendungszweck:                       Bürgerstiftung

Stifter, die eine Summe in Höhe von mindestens 250 Euro zum Grundstockvermögen gestiftet haben, werden zu der Gründungsversammlung eingeladen.

Die Gründungsversammlung ist für alle Interessierten offen. Der Termin der Gründungsversammlung wird rechtzeitig nach dem Erreichen des Grundstockvermögens in Höhe von mindestens 100.000 Euro bekannt gegeben.

Ehrenamtliches Engagement

Ehrenamt

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