Gewässerschutz beginnt beim Hausputz

Aus den Augen – aus dem Sinn? Es kommt leider immer wieder vor, dass Bürgerinnen und Bürger verunreinigtes Wasser über den Straßenablauf (auch „Gully“ genannt) vor ihren Grundstücken entsorgen. Doch schmutziges Putzwasser, Farbreste oder Chemikalien dürfen keinesfalls in den Gully geschüttet werden – das führt zu erheblichen Umweltbelastungen.

Im Gemeindegebiet Swisttal befinden sich rund 3200 Straßeneinläufe an verschiedenen Abwassersystemen zum fortleiten des anfallenden Niederschlagswassers.

  1. Mischsystem: Das anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) wird in einem gemeinsamen Kanalsystem gesammelt und der Kläranlage zur Behandlung zugeführt.
  2. Trennsystem: Das anfallende Schmutzwasser wird in einem Kanalsystem gesammelt und der Kläranlage zur Behandlung zugeführt. Das anfallende Niederschlagswasser (Dachentwässerung und Straßenentwässerung) wird in einem zweiten Kanalsystem gesammelt und dem Gewässer, unbehandelt, zugeführt. Die Straßeneinläufe dienen daher nur zur Aufnahme des anfallenden Niederschlagswassers der Straße. Jede andere Einleitung ist verboten.

Was gehört grundsätzlich in einen Straßenablauf:

  • Niederschlagswasser/Regenwasser von befestigten Flächen.
  • Laub, kleinerer Schmutz und Sand, der durch die Abflüsse der Straße in den Ablauf gelangen kann.

Was gehört nicht hinein (unabhängig des Abwassersystems):

  • Flüssigkeiten mit Chemikalien wie Öl, Farben, Lacke, Lösungsmittel oder andere chemische Abfälle dürfen niemals in den Straßeneinlauf gelangen, da sie die Umwelt schädigen.
  • Feste Abfälle wie Müll, Bauschutt, Zigarettenstummel oder andere größere feste Gegenstände verstopfen den Einlauf, den Sammelbehälter und die nachfolgenden Kanäle
  • Beton- und Mörtelreste führen zu festen Ablagerungen, die sich mit der Zeit so stark ansammeln, dass die Kanäle verstopfen.
  • Erde und Sand, Grobe Mengen an Erde oder Sand setzen sich als Sediment im Sammelbehälter ab und müssen später mühsam entfernt werden.
  • Abwasser/Putzwasser, das durch häuslichen, gewerblichen oder anderen Gebrauch veränderte Wasser darf nicht in den Straßeneinlauf gelangen, sondern gehört in das Abwassersystem.
  • Essensreste wie Frittierfette und Lebensmittelreste führen zu Ablagerungen und locken Ratten an

Wir bitte Sie inständig, keinerlei dieser Flüssigkeiten und Abfälle in Hof- oder Straßenabläufen abzulassen oder zu entsorgen!

Warum ist das wichtig:

  • Verstopfungen führen zu Überschwemmungen, da das Regenwasser nicht mehr abfließen kann.
  • Umweltschutz, Viele Straßeneinläufe führen direkt in Flüsse, Seen und Versickerungsanlagen. Die Verschmutzung durch Chemikalien und Abfälle schädigt die Wasserqualität und gefährdet die Tierwelt.
  • Funktionsfähigkeit, die Abwasserkanäle und die Kläranlagen sind für die Aufnahme von Straßenwasser und Schmutz ausgelegt, nicht aber für andere Abfälle.

Schmutzwasser-Entsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Wer aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit sein Putzwasser oder andere chemische Substanzen über den Straßenabläufe entsorgt, verschmutzt also ganz unmittelbar die natürlichen Gewässer und bringt sie aus dem ökologischen Gleichgewicht. Und das kann teuer werden: Fehlerhafte Einleitungen wie diese entsprechen nicht der Entwässerungssatzung und werden mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet. Schmutziges Putzwasser entsorgt man also besser über seine Abflüsse im Haus, die über den Schmutzwasserkanal an die Kläranlage angeschlossen sind.

Gerne beantwortet das Tiefbauamt, Frau Nicole Danziger Ihnen unter 02255/309-616 oder nicole.danziger@swisttal.de alle Fragen.

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