Swisttal. Der Rat der Gemeinde Swisttal hat einen Grundsatzbeschluss zur Anwendung des sogenannten „Bau-Turbo“ gefasst. Ziel ist es, die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum deutlich zu beschleunigen und gleichzeitig eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen.
„Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates zum Bau-Turbo schaffen wir die Voraussetzungen, um schneller mehr Wohnraum in Swisttal zu ermöglichen – ohne dabei unsere gewachsenen Ortsstrukturen und Umweltbelange aus dem Blick zu verlieren. Wir verbinden Tempo mit klaren Regeln und Verantwortung“, so Tobias Leuning, Bürgermeister der Gemeinde Swisttal.
Die Gemeinde Swisttal ist in der Mieterschutzverordnung NRW (MietSchVO NRW) ausdrücklich als Gebiet aufgeführt, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB besonders gefährdet ist. Das heißt: Swisttal gilt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das merken Mieterinnen und Mieter immer stärker. Um dem entgegenzuwirken, nutzt die Gemeinde nun befristet die von der Bundesregierung geschaffenen Instrumente des „Bau-Turbos“ nach § 246e Baugesetzbuch (BauGB), mit denen aufwändige Bauleitplanverfahren – nicht aber das Bauantragsverfahren – ersetzt werden können.
Der von der Gemeindeverwaltung erarbeitete und von der Politik viel gelobte Grundsatzbeschluss stellt klar: Swisttal setzt auf Innenentwicklung statt Flächenverbrauch im Außenbereich. Es geht um Nachverdichtung in bestehenden Wohngebieten, die sich im Hinblick auf Gebäudehöhe und -maßstab in die vorhandene Siedlungsstruktur einfügt, sowie die Umnutzung vorhandener Gebäude zu Wohnzwecken.
Die Anwendung des „Bau-Turbos“ erfolgt im Einzelfall und unter klar definierten Voraussetzungen.
Klare Leitplanken für eine verträgliche Entwicklung
- Keine Anwendung in Naturschutzgebieten, Gewerbegebieten oder auf Waldflächen
- Berücksichtigung von Lärm, Verkehr, Belichtung und anderen nachbarlichen Belangen
- Einhaltung aller umwelt-, wasser- und europarechtlichen Vorgaben
- Verpflichtendes Vorgespräch mit der Gemeinde und ein städtebaulicher Vertrag, der u. a. Bauverpflichtungen, Qualitätsstandards und Beteiligungen an Infrastrukturkosten regelt.
Damit stellt die Gemeinde Swisttal sicher, dass die beschleunigte Entwicklung nicht zulasten von Umwelt, Nachbarschaft oder Ortsbild geht. Sind alle Punkte geklärt, kann ein Antrag gestellt werden, über den innerhalb von drei Monaten entschieden werden muss.
Verlässliche Umsetzung und klare Zuständigkeiten
Für kleinere Vorhaben mit bis zu 12 Wohneinheiten kann der Bürgermeister im Rahmen der laufenden Verwaltung entscheiden – vorausgesetzt, es bestehen keine erheblichen Konflikte. Größere oder städtebaulich bedeutendere Projekte werden weiterhin im Planungs- und Verkehrsausschuss beraten und entschieden.
Wohnraum schaffen – aber mit Verantwortung
Der Bau-Turbo ist in Swisttal bewusst als gezieltes und verantwortungsvolles Instrument ausgestaltet. Insbesondere im Außenbereich bleibt die Anwendung auf eng begründete Ausnahmefälle beschränkt.
Gleichzeitig verpflichtet die Gemeinde Investoren zur zügigen Umsetzung: In der Regel sollen Bauvorhaben innerhalb von drei Jahren realisiert werden.
Der Grundsatzbeschluss ist auf fünf Jahre befristet. Die Verwaltung wird dem Rat regelmäßig über die Erfahrungen berichten, um das Instrument bei Bedarf weiterzuentwickeln.