Swisttal-Heimerzheim: Neue Radverkehrsführung auf der Kölner Straße (L 163)

– Pressemitteilung des Rhein-Sieg-Kreises

Rhein-Sieg-Kreis (an) – In Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Polizei und der Gemeinde Swisttal hat der Rhein-Sieg-Kreis auf der Kölner Straße in Swisttal-Heimerzheim neue Regelungen für Radfahrende umgesetzt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer müssen dort jetzt die Fahrbahn der L 163 nutzen. Grundlage hierfür ist ein von der Gemeinde Swisttal in Auftrag gegebenes kommunales Verkehrsentwicklungskonzept.

Bisher wurde der Radverkehr entlang der Kölner Straße über gemeinsame Geh- und Radwege sowie über Gehwege mit Radfreigabe getrennt vom Kraftfahrzeugverkehr geführt. Diese Gehwege sind im Streckenverlauf der Kölner Straße aber häufig zu schmal für eine gemeinsame Nutzung.

Dies führte stellenweise zu gefährlichen Situationen zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Beispielsweise waren Radfahrende gezwungen, in sehr nahem Abstand zur Fahrbahn zu fahren, sodass sie, etwa beim Überholen von zu Fuß Gehenden, unbeabsichtigt auf die Fahrbahn gerieten.

Künftig wird der Radverkehr daher neben dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Um das zu verdeutlichen, werden Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn markiert. Zusätzlich wird im Abschnitt zwischen Vorgebirgsstraße und Heckenweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufgrund der dortigen Verkehrsverhältnisse mit Kurven, Engstellen sowie der anliegenden Libento Seniorenresidenz auf 30 km/h reduziert.

Die Änderung erhöht insbesondere im Bereich der Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit des Radverkehrs.

02.06.2025/173

Information der Gemeinde Swisttal

Übrigens:

Die geänderte Radverkehrsführung wurde bereits 2023 vorgeschlagen: im Rahmen des Fußverkehrs-Checks aus 2023 wurden für die Nebenanlagen der Kölner Straße -also die Gehwege- ein Nutzungskonflikt zwischen Fuß- und Radverkehr festgestellt. Mit Einrichtung von Tempo 30 als eine der Maßnahmen des Verkehrskonzeptes für Heimerzheim auf Anordnung des zuständigen Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises kann der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt werden und so Gefahrenpotenzial zwischen Rad- und Fußgängerverkehr reduziert werden. Es wurde vorgeschlagen, die geänderte Radverkehrsführung mit Piktogrammen zu verdeutlichen, um so den Verkehr auf die Nutzung der Fahrbahn durch die Radfahrerinnen und Radfahrer aufmerksam zu machen.

Der Fußverkehrs-Check wurde im Herbst 2023 in Heimerzheim unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern durch das Dortmunder Büro Planersocietät und Mobilitätsmanager Martin Koenen durchgeführt. Die durchzuführenden Maßnahmen zur Unterbreitung beim Straßenverkehrsamt wurden im Gemeinderat beschlossen.

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