In Anerkennung der Bedeutung des Sports würdigt die Gemeinde Swisttal gemeinsam mit dem Gemeindesportverband Swisttal herausragende Leistungen im Breiten- und Leistungssport sowie in der ehrenamtlichen Sportvereinsarbeit.
Nach den vom Rat der Gemeinde Swisttal beschlossenen Richtlinien, werden Bürger geehrt, die besondere sportliche Leistungen im Einzel- und/oder Mannschaftssport oder Vereinsarbeit erbracht haben.
Die Ehrung erfolgt unter Verleihung einer Urkunde und Medaille im November 2025. Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler werden rechtzeitig eingeladen.
Gemeldet werden können Erfolge, die in dem Zeitraum zwischen 01.07.2024 und 31.07.2025 erzielt wurden.
Anträge auf Ehrung für Leistungen sind mit entsprechenden Begründungen bzw. entsprechendem Nachweis von Swisttaler Vereinen an die Gemeinde Swisttal oder den Gemeindesportverband Swisttal zu stellen.
Die Auswahl der zu ehrenden Sportler für das Jahr 2024/2025 erfolgt nach einem der folgenden Kriterien:
- In jeder Altersklasse jeweils eine Schülerin und ein Schüler, die in dieser Altersklasse die höchste Punktzahl bei den Bundesjugendspielen erzielt haben.
- bei Aufstieg in die nächsthöhere Gruppe/Klasse bzw. bei Erringung des Gruppensieges falls dieser nicht zum Aufstieg führt.
- bei Erringung eines 1.-3. Platzes bei Westdeutschen Meisterschaften bzw. Landesmeisterschaften NRW oder beim Erreichen eines Titels in der für die jeweilige Altersklasse höchst möglichen Ebene.
- bei Teilnahme an Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen
- bei Mitwirkung in Deutscher Nationalmannschaft (A/B-Vertretung)
- bei Aufstellung von offiziellen Stellen anerkannten Deutschen Rekorden, Europa- und Weltrekorden,
- bei Aufstellung einer Westdeutschen Höchstleistung
- die 25/30/40/50 fache Erlangung des Sportabzeichens
- bei sonstigen herausragenden sportlichen Leistungen, die durch v. g. Auflistung nicht erfasst, aber mit ihr vergleichbar sind, insbesondere Platzierungen im Bereich des Behinderten,-(Rehabilitations)sports
- -unabhängig von der Platzierung kann in jedem Jahr ein Behinderten,-(Reha)sportler des Jahres geehrt werden.
- -Verdienste in der ehrenamtlichen Sportvereinsarbeit, die in vorstehender Auflistung nicht erfasst sind.
Es können nur solche Personen geehrt werden, die einem Swisttaler Verein angehören, oder die ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Swisttal haben.
Alle Swisttaler Sportlerinnen und Sportler sowie die Swisttaler Sportvereine werden hiermit gebeten, ihre Vorschläge und Meldungen bis zum 20.09.2025 an die Bürgermeisterin der Gemeinde Swisttal, Stabsstelle Ratsbüro; Silke Adamek; silke.adamek@swisttal.de, zu geben.