Swisttal. Wie berichtet, fand am 11. März eine Informationsveranstaltung zur Gründung einer Bürgerstiftung in Swisttal statt.
Stiftungen unterstützen, indem sie Zuschüsse für das örtliche Gemeinwohl bereitstellen, wenn keine anderen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind. Sie stärken so Vereine, Institutionen und Organisationen, die das gesellschaftliche Miteinander prägen. Die Bürgerinnen und Bürger gestalten dabei unmittelbar das gesellschaftliche Umfeld in den Stiftungsbereichen ihrer Gemeinde und bringen sich persönlich ein.
Zur Gründung einer Bürgerstiftung bedarf es mittels Spenden von Zustiftern eines Grundstockvermögens in Höhe von 100.000 Euro, damit eine Gründungsversammlung erfolgen und die Bürgerstiftung nach Vorlage einer Satzung und eines Stiftungsgeschäfts durch die zuständige Stiftungsaufsicht bei der Bezirksregierung Köln genehmigt werden kann.
Die Verwaltung schlägt als Stiftungszweck die Bereiche „Jugend und Senioren“, „Sport“ und „Kunst und Kultur“ vor. Der Stiftungszweck wird nach Erreichen des Grundstockvermögens in der Gründungsversammlung als Teil der Satzung festgelegt.
Für die Gründung der Swisttaler Bürgerstiftung muss nun zunächst das Grundstockvermögen in Höhe von 100.000 Euro erreicht werden. Tiefergehende Informationen zur Swisttaler Bürgerstiftung sind auf der Homepage unter „Leben in Swisttal“ -> „Bürgerstiftung und Ehrenamt“ abrufbar. Dieser Bereich wird noch überarbeitet und ergänzt.
https://www.swisttal.de/ehrenamtundbuergerstiftung/
Wo kann ich spenden?
Die Stiftungen zu dem Grundstockvermögen sind zunächst auf das Konto der Gemeinde Swisttal zur Verwahrung bis zu der erfolgten Gründung einer Bürgerstiftung für Swisttal zu tätigen bei der
VR-Bank Rhein-Erft Köln eG.:
DE56 3706 2365 3301 2610 11
VR-Bank Bonn-Rhein-Sieg eG.:
DE39 3706 9520 0300 2160 13
KSK Köln:
DE 17 3705 0299 0059 0020 06
Verwendungszweck: Bürgerstiftung
Hinweis:
Stifter, die eine Summe in Höhe von mindestens 250 Euro zum Grundstockvermögen gestiftet haben, werden zu der Gründungsversammlung eingeladen.
Die Gründungsversammlung ist für alle Interessierten offen. Der Termin der Gründungsversammlung wird rechtzeitig nach dem Erreichen des Grundstockvermögens in Höhe von mindestens 100.000 Euro bekannt gegeben.