Swisttal. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Kommunen verpflichtet, eine den örtlichen Gegebenheiten leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Zu diesem Zweck wird durch die Gemeindeverwaltung ein Brandschutzbedarfsplan erstellt und kontinuierlich fortgeschrieben. Dies geschieht unter Berücksichtigung der Bedarfe in enger Zusammenarbeit mit der Freiwilligen Feuerwehr und den Ausschussgremien sowie dem Gemeinderat.
Mit Vorlage der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Buschhoven im März 2023 durch das beauftragte Planungsbüro Dr. Fischer, Rheinbach beschloss der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss daraufhin die Umsetzung des Projekts als kompletten Neubau und nicht mehr, wie ursprünglich vorgesehen, als Sanierung und Ergänzung durch einen Hallenbau für die Fahrzeuge. Hierzu wurden im Entwurf des diesjährigen Doppelhaushalts, der derzeit noch bei der Kommunalaufsicht zur Genehmigung liegt, circa 4.500.000 Euro vorgesehen.
Auf dieser Grundlage liegt der Verwaltung eine positive Bauvoranfrage der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises als Baugenehmigungsbehörde vor. Der Auftrag zur Objektplanung wurde im Mai 2025 nach einer europaweiten Ausschreibung an das Büro Kempen Krause Ingenieure, Aachen vergeben. Darüber hinaus wurden mit der Tragwerksplanung das Büro Schneider & Steib, Meckenheim und mit der Technischen Gebäudeausrüstung das Büro Becker Ingenieure, Windeck beauftragt. Abstimmungen zwischen Planer, der Feuerwehr und der Verwaltung haben bereits stattgefunden, um das Nutzerprofil und die Erstellung eines Raumprogrammes -basierend auf der Machbarkeitsstudie- zur Vorbereitung der Entwurfsvariante zu ermöglichen. Im nächsten Schritt wird zusammen mit den Fachplanern die Entwurfsplanung für das Vorhaben entwickelt.
Um den für Juli geplanten Abriss vorzubereiten wurden im Juli 2025 im Vorfeld die Versorgungsleitungen wie Strom, Gas und Wasser durch die Versorger zurückgebaut und die Anschlüsse für den Neubau vorbereitet.
Im Zuge der Bearbeitung der lediglich erforderlichen Anzeige des Abbruchs des Bestandsgebäudes wurde vom Rhein-Sieg-Kreis als Auflage gefordert, zum Abbruch eine artenschutzrechtliche Stellungnahme gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz einzuholen. Aufgrund der Ergebnisse zum Artenschutz konnte mit den Abbrucharbeiten nicht wie geplant im Juli 2025 begonnen werden. Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Stellungnahme wurde der Abriss für Anfang Oktober 2025 genehmigt, um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen.
Wussten Sie schon?
Bei der Planung von Gebäuden, insbesondere öffentlicher Gebäude, sind allerlei Aspekte vorab festzulegen und zu planen. Im obenstehenden Text sprechen wir von Objektplanung, Tragwerksplanung und Technischer Gebäudeausrüstung – aber was heißt das?
Objektplanung bedeutet, ein Bauvorhaben von der ersten Idee über Entwurf und Planung bis zur Ausführung und Fertigstellung fachlich zu begleiten und zu steuern.
Die Tragwerksplanung sorgt dafür, dass ein Gebäude oder Bauwerk statisch sicher ist und alle Bauteile die erforderliche Stabilität und Tragfähigkeit haben.
Technische Gebäudeausrüstung umfasst alle technischen Anlagen in einem Gebäude, wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Sicherheitstechnik, die für den Betrieb und Komfort notwendig sind.
Neben Objektplanung, Tragwerksplanung und Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) gibt es beim Bauen noch weitere wichtige Planungsbereiche, zum Beispiel:
- Freianlagenplanung/ Landschaftsarchitektur (Gestaltung von Außenanlagen, Grünflächen, Wegen, Plätzen)
 - Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz, Energieeffizienz)
 - Brandschutzplanung (Konzepte und Nachweise für Sicherheit im Brandfall)
 - Fachplanung für Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Stellplätze)
 - Vermessung/ Geodäsie (Geländevermessung, Absteckung)
 - Geotechnik/ Bodengutachten (Baugrunduntersuchung, Gründungsberatung)
 - Fassadenplanung (technisch und gestalterisch anspruchsvolle Gebäudehüllen)
 - Innenarchitektur (Gestaltung von Innenräumen, Material- und Möblierungskonzepte)
 - Akustikplanung (Raumakustik, Schallschutz innerhalb von Räumen)
 - Lichtplanung (Tageslichtkonzepte, künstliche Beleuchtung)
 - Nachhaltigkeits- und Energiekonzepte (ökologische Bauweise, Zertifizierungen)