Kommunalwahlen 2025: Längere Bearbeitungsdauer bei Briefwahlanträgen

Die Bearbeitung der Briefwahlanträge kann etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Die Briefwahl wird immer beliebter, auch in der Gemeinde Swisttal. Bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 wird die Zahl der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Stimme in Swisttal per Brief abgeben möchten, erfahrungsgemäß hoch sein. Dies zeigte sich bereits bei den vergangenen Wahlen.
Die Beantragung eines Wahlscheins, der mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt wird, ist online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder über die Webseite der Gemeinde Swisttal, sowie schriftlich per Brief oder Email seit dem 08. August 2025 möglich.
Aktuell sind beim Wahlbüro der Gemeinde Swisttal bereits knapp 2.000 Anträge eingegangen, die durch die Mitarbeiter des Wahlamts derzeit abgearbeitet werden. Diese Mitarbeiter sind seit dem 11. August 2025 zudem auch im Briefwahlbüro am Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger tätig, die dort den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und zur Mitnahme nach Hause oder Stimmabgabe vor Ort ausgehändigt bekommen.
Das Wahlbüro der Gemeinde Swisttal bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl nutzen um Nachsicht, sollte die Bearbeitung der Wahlscheinanträge und die anschließende Zusendung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
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