Informationen zur Fußgängerbrücke über den Orbach in Odendorf

– Derzeitiger Sachstand

Odendorf. Die Gemeindeverwaltung erreichen seit Bekanntwerden des Beginns der Sanierungsarbeiten in der Orbachstraße wiederholt Nachfragen bezüglich der Fußgängerbrücke über den Orbach.

Im bereits in 2022 gemeldeten Wiederaufbauplan war die Wiederherstellung der Fußgängerbrücke nach Durchführung aller Sanierungsarbeiten in der Orbachstraße vorgesehen. Ein bis dahin nutzbares Provisorium kam leider nicht in Betracht.

Hintergrund ist die Förderrichtlinie des Fördermittelgebers für den kommunalen Wiederaufbau; dort wird ausdrücklich eine Kostenübernahme für Provisorien generell ausgeschlossen. Hiervon weicht der Fördermittelgeber nur in Ausnahmefällen nach erfolgter Einzelfallprüfung ab.

Der erste Versuch, eine Genehmigung für die provisorische Fußgängerbrücke als Teil des Wiederaufbauplans zu erhalten, wurde damals abgelehnt. Die Ablehnung wurde begründet durch den zumutbaren Umweg über die noch vorhandenen Brücken.

Für das Provisorium der Brücke wurde im Oktober 2024 ein neuer Versuch über die Änderungsliste des Wiederaufbauplans gestartet; diese wird derzeit noch durch die Bezirksregierung als Fördermittelgeber geprüft. Sollte der Fördermittelgeber dem Antrag entsprechend, könnte eine provisorische Brücke durch den Wiederaufbaufonds finanziert und ohne zusätzliche Gelder aus dem Gemeindehaushalt hergestellt werden. Die Entscheidung des Fördermittelgebers steht noch aus. Mit der Entscheidung wird in Kürze gerechnet.

Da die Ufermauern des Orbachs ebenfalls durch den Erftverband saniert werden und damit die Höhe der Mauern zur Verbesserung des Hochwasserschutzes verändert wird, steht die Planung der endgültig herzustellenden Brücke nach der Sanierung noch aus.

Wussten Sie schon?

Für die Maßnahmen des Wiederaufbaus besteht eine 100%ige Förderung aus dem Wiederaufbaufonds. Ein Wiederaufbau der von der Flut 2021 betroffenen Städte und Gemeinden wäre aus eigenen Haushaltsmitteln unmöglich.

Aber: die Haushalte der Städte und Gemeinden werden zunächst mit den Maßnahmen belastet, bevor nach Bewilligung der Wiederaufbaumaßnahme eine Erstattung durch den Fördermittelgeber eingeht. Das ist vergleichbar mit dem „Vorstrecken“ bei Privatpatienten. Da durch den Fördermittelgeber jede Maßnahme überprüft und auf Vereinbarkeit mit den Fördermittelrichtlinien überprüft wird, könnte es also im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Städte und Gemeinden bei Verstoß gegen die Richtlinien keine Erstattung erhalten und selber auf den Kosten sitzen bleiben.

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