Hinweis zu Wahlbenachrichtigungen und zum Besuch des Wahllokals

Informationen zum Besuch des Wahllokals als Bürger der Gemeinde Swisttal

Swisttal. Die Gemeindeverwaltung Swisttal macht darauf aufmerksam, dass Wählerinnen und Wähler die Örtlichkeit, an der sie die Stimmabgabe vornehmen können (Urnenwahl), auf der Wahlbenachrichtigung finden. Diese sollte jeder Wahlberechtigte per Post rechtzeitig erhalten.

Bürgerinnen und Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich mit der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz haben in Verbindung setzen und klären, ob sie korrekt ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auch ohne Wahlbenachrichtigung kann man das Wahllokal aufsuchen und nach Vorlage eines amtlichen Ausweises dort wählen, wenn man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Abschließend sei der Hinweis gegeben, dass es sich bei der Örtlichkeit am Rathaus der Gemeinde Swisttal um ein Briefwahllokal handelt, wo bis Freitag, den 21.02.2025 um 15:00 Uhr (letzter gesetzlich vorgegebener Termin) die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können. Am Wahlsonntag, den 23.02.2025 kann hier nicht gewählt werden.

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