Ludendorf. Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird als vorgezogene Neuwahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Als Termin für eine turnusmäßige Wahl war ursprünglich der 28. September 2025 festgelegt.
Die vorgezogene Wahl stellt die Kommunen als zur Durchführung Verpflichtete vor große Herausforderungen. Neben personellen, räumlichen und gesetzlichen Anforderungen mussten aufgrund der Kurzfristigkeit und der Ermangelung verfügbarer Raumkapazitäten im Rathaus durch die Flutkatastrophe eine Lösung gefunden werden.
Daher war es notwendig, auf einer Fläche am Rathaus ein Wahllokal/Wahlbüro für die Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl und der Kommunalwahl im September herzustellen. Es wurde ein Zelt mit festen Wänden gemietet, welches als Wahllokal/ Briefwahlbüro ab dem 10. Februar 2025 genutzt werden kann. Die personelle Ausstattung zur Durchführung und Nachbearbeitung der Wahlen sowie die sächliche Ausstattung, wie beispielsweise die Wahlkabinen und Aufenthaltsbereiche für die Wählerinnen und Wähler benötigen entsprechende Raumkapazitäten, welche hierdurch für Verfügung gestellt werden.
Nach Herstellung des Untergrundes konnte das 72 Quadratmeter große Zelt errichtet werden, welches eine gesetzeskonforme Durchführung der Wahlen zulässt.
Die Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, Miete, Lieferung und Aufbau belaufen sich auf rund 43.000 Euro und werden aus dem Wiederaufbaufonds finanziert.
Informationen zur Wahl finden die Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Gemeinde Swisttal unter
„Die Gemeinde“ > „Wahlen“.