Heimerzheim. Vor den Baumgräbern und Kolumbarien auf dem Friedhof Heimerzheim wurden durch den Baubetriebshof Pflastersteine als Ablagemöglichkeit für Grabschmuck verlegt.
Per Friedhofssatzung ist das Abstellen von Grabschmuck auf den Grabstellen verboten. Der Grund hierfür ist, dass durch das Ablegen von Blumen und Kerzen auf den Grabstellen die Pflegearbeiten behindert werden. Um den Trauernden hinreichend Zeit zum Trauern zuzugestehen, wurde bislang erst zwei bis drei Wochen nach der Bestattung Kontakt mit den Nutzungsberechtigten aufgenommen, dass der Grabschmuck entfernt werden soll.
Dies führte bei umliegenden Nutzungsberechtigten oftmals zu Unmut, da aufgrund der Gegenstände auf den Grabstellen nicht gemäht werden konnte.
Um beiden Seiten gerecht zu werden, wurde nun die neue Ablagemöglichkeit hergestellt. Die Fläche wird in Kürze noch um die entsprechenden Vasensteine ergänzt.
Die Gemeindeverwaltung weist daher darauf hin, dass Grabschmuck, Kerzen und Blumengestecke und Ähnliches künftig nur noch auf der dafür hergestellten Fläche abgelegt werden darf. Auf den Grabstellen befindliche Gegenstände werden künftig entfernt.