Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht ab 01.05.2025 neue Regelungen zur Verwendung von digitalen Passfotos vor. Dies bedeutet, dass bei der Antragsstellung von Personalausweisen und Reisepässen ab dem genannten Stichtag nur noch die Verwendung digitaler Lichtbilder zulässig ist.
Zur Erstellung dieser Passbilder steht den Bürgerinnen und Bürgern im Wartebereich des Bürgerbüros das sogenannte Speedcapture-Terminal zur Verfügung. Zeitgleich sparen Kundinnen und Kunden bei der Nutzung des Terminals auch noch Zeit, da die Passbilder bereits vor dem Termin erstellt werden können und zeitgleich vorab die erforderlichen Fingerabdrücke erfasst werden. Die Wartezeit und Vorsprache am Serviceschalter werden dadurch auf ein Minimum reduziert.
Die Nutzungsgebühr für die Erstellung der digitalen Passbilder beläuft sich auf 10,00 Euro. Der Betrag wird dann zusammen mit den Verwaltungsgebühren für das jeweilige Dokument unmittelbar am Serviceschalter erhoben.
Zukünftig sollen Bürgerinnen und Bürger auch digitale Passbilder bei einem zertifiziertem Fotostudio ihrer Wahl erstellen können. Hierbei wird dann ein sogenannter Data-Matrix-Code erstellt, welcher während der Antragsstellung im Bürgerbüro vorgelegt werden muss. Die digitalen Passbilder können dann durch das Bürgerbüro online abgerufen werden.
Achtung!
Derzeit arbeiten die Systemhersteller jedoch noch an der Einrichtung entsprechender Schnittstellen in den Fachverfahren der Kommunen, so dass aktuell noch nicht absehbar ist, ob dieser Service bereits ab dem 01.05.2025 zur Verfügung stehen wird.
Weitere Informationen sind auch unter www.personalausweisportal.de abrufbar.