Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen zugestimmt. Mit dieser Verordnung werden insbesondere Anpassungen im Gebührenbereich vorgenommen, um eine weiterhin kostendeckende Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Gemäß dem Rundschreiben VII6.20105/7#16 des Bundesministerium des Inneren wird die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird nach dem Beschluss des Bundesrates zum 07. Februar 2026 erhöht. Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweis wird um 9 Euro steigen.
Anpassung der Gebühren für Personalausweise
Zum 7. Februar 2026 tritt somit eine Neuregelung der Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Die Gebühr wird wie folgt angepasst:
- 46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
- 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Die Gebührenerhöhung ist erforderlich, da sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden in den vergangenen Jahren erhebliche Kostensteigerungen zu verzeichnen waren.
Mit den Maßnahmen leistet die Verordnung einen Beitrag zur Entlastung der Verwaltung und zur Sicherstellung effizienter Abläufe im Pass- und Ausweiswesen.