Briefwahlbüro der Gemeinde Swisttal ab 11.August 2025 geöffnet

Hinweis zur Möglichkeit der Briefwahl im Rathaus

Das Briefwahlbüro der Gemeinde Swisttal im Zelt am Rathaus, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal ist ab 11. August 2025 geöffnet.

Nachdem die Wählerverzeichnisse am letzten Wochenende erstellt und alle Stimmzettel geliefert wurden, haben Swisttaler Bürgerinnen und Bürger bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr die Möglichkeit, dort persönlich ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 zu beantragen. Auf Wunsch kann dort auch die Stimme direkt vor Ort abgegeben werden.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Zelt sind:

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

sowie am

Montag und Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr

Briefwahlunterlagen können also ab dem 11. August 2025, 8.00h persönlich im Briefwahlbüro oder ab sofort online über die Webseite der Gemeinde Swisttal unter www. Swisttal.de/wahlen/ oder auch per E-Mail an wahlbuero@swisttal.de beantragt werden.

Wer die Unterlagen per E-Mail anfordern möchte, muss folgende Angaben machen: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift, also Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.

Wer die Briefwahlunterlagen vor Ort im Wahlbüro beantragen möchte, muss ein gültiges Ausweisdokument vorlegen können. Sofern bereits vorhanden, sollte zudem die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Sollen Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragt und/oder mitgenommen werden, ist dafür zwingend eine schriftliche Vollmacht dieser Person erforderlich.

Da die online beantragten Briefwahlunterlagen per Post verschickt werden und sichergestellt sein soll, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen, ist der Online-Antrag nur bis zum 9. September verfügbar.

Es wird darauf hingewiesen, dass es möglicherweise am 28. September 2025 eine Stichwahl geben wird. Wenn Sie Briefwahl beantragen und keine genaue Angabe zur Stichwahl machen, gilt Ihr Antrag automatisch für alle möglichen Wahlen, also auch für eine eventuelle Stichwahl.

 

 

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