Swisttal. In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschusses am Donnerstag, dem 13. Februar 2025 um 17:30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde, wird über die Sachstände verschiedener Projekte des Wiederaufbaus berichtet:
Swisttal. In der Sitzung des Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschusses am Donnerstag, dem 13. Februar 2025 um 17:30 Uhr im Ratssaal der Gemeinde, wird über die Sachstände verschiedener Projekte des Wiederaufbaus berichtet:
Für die Errichtung des Ersatzneubaus fand im Mai 2024 ein gemeinsamer Kick-off-Termin von Vergabestelle und Projektmanagement zum Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur zur Festlegung der Vergabeverfahren für die auszuschreibenden Lose/Gewerke der erforderlichen Planungsleistungen statt. Für die Ausschreibungen wurden vier Lose (Objektplanung des Gebäudes, der Freianlagen sowie die Technische Gebäudeausrüstung für die Elektroanlagen und für Heizung/Lüftung/Sanitär) gebildet. Am 19.08.2024 erfolgte die Ausschreibung als EU-Vergabeverfahren über die Vergabeplattform „Subreport“. Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge endete am 20.09.2024, in deren Ergebnis für die Lose Objektplanung, Elektroanlagen und für Heizung/Lüftung/Sanitär Teilnahmeanträge vorlagen. Für diese drei Lose wurden die Angebotsphase (bis 11.11.2024) sowie die anschließenden Verhandlungsgespräche mit den Bietern in Kalenderwoche 49/2024 durchgeführt. Es erfolgt nun die finale Angebotsphase bis 27.01.2025. Die Beauftragung soll Ende Februar erfolgen. Die Ausschreibung des vierten Loses „Freianlagenplanung“, das in der ersten Runde erfolglos blieb, wurde am 08.11.2024 gemeinsam mit der Verkehrsanlagenplanung erneut ausgeschrieben. Auch diese zweite Ausschreibung mit Submission am 10.12.2024 blieb erfolglos. Auf Nachfrage des Projektmanagements bei den ursprünglichen Interessenten wurde als Grund für die Entscheidung kein Angebot abzugeben, die aktuell zu geringen Kapazitäten der Planungsbüros genannt. Die nun dritte Ausschreibungsrunde für die Frei- und Verkehrsanlagenplanung startete am 17.01.2025, die Submission ist am 18.02.2025.
Am 17.09.2024 startete zudem das Vergabeverfahren zur Ausschreibung der Tragwerksplanung, für das drei Angebote eingegangen sind. Nach Auswertung der Angebote wurde der Zuschlag am 03.02.2025 erteilt. Durch die genannten, erfolglosen Ausschreibungsrunden einzelner Lose, hat sich die Fertigstellungsdauer des Ersatzneubaus um vier Monate verlängert. Laut aktuellem Projektplan soll das Objekt demnach im September 2028 (statt erstes Quartal 2028) fertiggestellt und an die Feuerwehr übergeben werden.
Die Turnhalle Odendorf wurde durch das Hochwasser 2021 stark beschädigt. Es wird ein Ersatzneubau an einem anderen Standort –dem künftigen Sportcampus an der Flamersheimer Straße- erfolgen. In Ergänzung hierzu wurde eine erhöhte Priorität auf die Herstellung einer Interimsturnhalle am bisherigen Standort gelegt. Um eine Interimslösung errichten zu können, müssen zunächst das Bestandsgebäude und die dazugehörige Bodenplatte abgerissen werden.
Für die dafür erforderlichen Planung der Abbruchleistungen wurde im Februar 2024 die Späte2 GmbH beauftragt, die in den darauffolgenden zweieinhalb Monaten alle notwendigen Unterlagen für die anschließende Ausschreibung und Genehmigung der Abbruchleistungen erstellte. Die Ausschreibung der Abbruchleistungen erfolgte von Mai bis Oktober 2024 mit Terminen zur Ortsbesichtigung und Bietergesprächen. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote wurde im November 2024 das Unternehmen Wahl Abbruch GmbH aus Remagen von der Gemeinde Swisttal mit den Abbruchleistungen beauftragt. Diese umfassen den Abbruch der Turnhalle gemeinsam mit dem unweit gelegenen Vereinsheim der Schützen in Odendorf. In Vorbereitung des Abbruchs wurde Ende November 2024 die verkehrsrechtliche Anordnung beantragt, welche Mitte Dezember 2024 genehmigt wurde. Zudem wurden Abstimmungstermine mit den Projektbeteiligten sowie einem örtlichen Wärmeversorger durchgeführt, dessen Heizwärmeleitung für den Ortsteil Odendorf durch das Grundstück der Turnhalle, nah am Bestandsgebäude verläuft.
Im Dezember 2024 erfolgte die Entkernung der zerstörten Turnhalle. Die Abrissarbeiten für Turnhalle und Schützenheim starten im Februar 2025 und werden bis März andauern. Im Anschluss an den erfolgten Rückbau der Gebäude ist es für die weiteren Arbeiten erforderlich, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst die Grundstücke auf mögliche Kampfmittel sondiert. Wie eine, vorab durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst im Dezember 2024 durchgeführte Auswertung von Luftbildern aus den Jahren 1939-1945 sowie anderer historischer Unterlagen ergab, sind Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen und Bombenabwürfe aus dieser Zeit für den Bereich des Flurstückes gegeben, konkrete Verdachtspunkte bestehen jedoch nicht.
Die Ergebnisse der Planungen für die Interimshalle hatten ergeben, dass die Errichtung einer kostengünstigen und den Förderrichtlinien zum Wiederaufbau nach DIN 18032 („Sporthallen – Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung“) entsprechenden Standard-Systemhalle als Interimslösung, mit dem damit einhergehenden Grundriss nicht mit dem Bestandsgrundriss harmoniert, sondern größer ausfallen wird. Die Systemhalle (30x15m) ist im Vergleich zur Bestandshalle (27x15m) 3 m länger und hat vordefinierte Zu- und Versorgungspunkte, welche mit dem Bestand nicht übereinstimmen. Zudem stellen die Systemhallenhersteller ihre Bodenplatte aufgrund der statischen Anforderungen und des verwendeten Systems eigenständig zur Verfügung. Bei einer Nutzung der bestehenden Bodenplatte wäre zudem mit Mehrkosten für Anpassungs- und Nacharbeiten für die zu errichtende Systemhalle zu rechnen. Folglich wird der Abbruch der Bodenplatte gemeinsam mit dem darauf befindlichen Bestandsgebäude vom beauftragten Projektmanagements als zwingend dargelegt.
Bis der geplante Sportcampus an der Flamersheimer Straße errichtet ist, soll an der bisherigen Stelle der Turnhalle in Odendorf eine Interimslösung entstehen. Diese ist in Form einer Systemhalle geplant, die nach Inbetriebnahme des Sportcampus wieder rückgebaut werden soll. Die für das Interim notwendigen Planungsleistungen laufen bereits seit Anfang 2024 durch den beauftragten Generalplaner OTTAWA ManagementConsulting GmbH aus Mülheim a. d. Ruhr. Für die Errichtung der Interimslösung als Einfeldhalle wurden im Rahmen der Planung verschiedene Varianten sorgfältig untersucht. Der Fokus lag dabei auf der wirtschaftlichsten Umsetzung, einer zügigen Errichtung der Halle und einer möglichst einfachen Rückbaubarkeit nach Ablauf der Nutzungsdauer.
Nach einer umfassenden Bewertung der Varianten durch das Projektmanagement stellte die Systemhalle nach DIN-Anforderungen die wirtschaftlichste Lösung dar. Diese erfüllt die Anforderungen an eine standardisierte, zeitsparende Bauweise, die dennoch flexibel auf die projektspezifischen Gegebenheiten angepasst werden kann. Die Abmessungen der Halle betragen 30 x 15 Meter und entsprechen so den Vorgaben der DIN 18032, die ein Spielfeld von 27 x15 Metern zuzüglich Auslaufzonen vorsehen. Damit ist die geplante Interimshalle etwas größer als die ursprüngliche Halle, was den aktuellen Vorschriften geschuldet ist. Durch die Systemhalle wird ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept sichergestellt, das nicht nur eine schnelle Umsetzung, sondern auch den zukünftigen Rückbau ohne großen Aufwand ermöglicht. Die kurze Bauzeit ergibt sich aus der Errichtung mit vorgefertigten Modulen, die eine erhebliche Zeitersparnis bieten. Nach Aussage eines Herstellers beläuft sich die Bauzeit auf etwa sieben Monate, die sich aus vier Monaten für die Lieferzeit der Module und drei Monaten für die Montage der Halle berechnet. Zusätzlich wird durch die gegebene Systemstatik des spezialisierten Sporthallen-Modulbauers der Einsatz eines separaten Tragwerkplaners überflüssig, was eine deutliche Kostenersparnis mit sich bringt. Um einen breiten Wettbewerb unter den Systemherstellern zu ermöglichen, wurde das Vergabeverfahren als Ausschreibung für einen Totalunternehmer (TU) mit Vorlage der positiven Bauvoranfrage eingeleitet. Hierdurch konnte die Vergabereife frühzeitig hergestellt und somit weitere Zeit eingespart werden. Auf Basis der, durch den Generalplaner erstellten, funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt aktuell der Ausschreibungsprozess für die TU-Leistung in zwei Stufen. Die erste Stufe, der Teilnahmewettbewerb, wurde dabei bereits erfolgreich abgeschlossen.
Da die zu errichtende Systemhalle DIN-gemäß 3 Meter länger als die Bestandshalle sein wird, ist es unumgänglich 8 Bäume, die sich in nördlicher Richtung auf dem Grundstück befinden, zu fällen. Grund hierfür ist, dass sich diese schon jetzt sehr nah an der Bestandshalle und künftig (durch die längere Halle) leider im Baufeld befinden bzw. zu stark in dieses hineinragen werden, und dadurch den Bau behindern würden. Ein Verschieben der Halle in südliche Richtung ist aufgrund des Orbachs nicht möglich. In der Planung wurde der Erhalt möglichst vieler Bäume berücksichtigt. Zudem wird durch eine entsprechende Ersatzpflanzung, nach vollständigem Rückbau im Rahmen des Renaturierungskonzeptes der Aue, ein ökologischer Ausgleich vorgenommen. Für die Pflanzung können Baumarten bestimmt werden, die dem Charakter einer Aue passend sind. Die Fällung der Bäume wurde am 30.01.2025 im Klima- und Umweltschutz-, Wirtschaftsförderungs- und Energieausschuss (KUWE) beantragt und bewilligt.
Zur Vorbereitung der geplanten Sanierung des Dorfhauses Miel wurde in einem ersten Schritt eine gutachterliche Begleitung durch die MAASJOST Sachverständigen GmbH & Co. KG durchgeführt. Hierbei konnte durch verschiedenartige Probenentnahmen am 02.07.2024 im Dorfhaus abgeklärt werden, dass das Gebäude keine gesundheits- und umweltgefährdenden Schadstoffe enthält. Damit die notwendige Planungsphase der Sanierung inklusive aller erforderlichen Abstimmungen mit Bauherrn und Nutzer möglichst kurzgehalten werden kann, wurde entschieden, dass alle Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungsleistungen durch einen Generalplaner erfolgen sollen. Die dazu durchgeführte öffentliche Vergabe ergab zur Submission am 12.06.2024 ein Angebot, welches am 10.07.2024 der Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Büro JENSKOCHARCHITEKTUR aus Rhöndorf sowie das Energiebüro Dipl.-Ing. T. Lüdemann GmbH aus Remagen, mit der Generalplanungsleistung beauftragt wurde. Bei der Bestandsaufnahme der Flut-Schäden im Dorfhaus durch den Generalplaner am 14.08.2024 und der damit einhergehenden Auflistung durchzuführender Sanierungsmaßnahmen wurden neben Flutschäden auch Schäden festgestellt, wobei es sich zum Großteil um die Beseitigung von Baumängeln handelt. Ein entsprechendes Gutachten des Generalplaners liegt vor.
Die genannten unterschiedlichen Schadensursachen haben eine Mischfinanzierung der Sanierungsleistungen aus Eigenmitteln der Gemeinde Swisttal sowie Fördermitteln des Wiederaufbaus zur Folge, wobei die Eigenmittel zur Beseitigung der Schäden aus dem Bestand bereits durch den Haupt- Finanz- und Beschwerdeausschuss am 14.11.2024 beschlossen wurden bzw. im Haushalt 2024/2025 enthalten sind. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass die festgestellten, zusätzlich zu den Flutschäden bestehenden Baumängel eine Änderung des Leistungsumfangs nach sich ziehen. Der Generalplaner erstellt aktuell die Entwurfsplanung für die erforderlichen Sanierungsarbeiten. Im Anschluss wird mit der Ausführungsplanung begonnen. Nach aktuellem Stand ist ein Baubeginn ab Juni 2025 geplant. Die Übergabe an den Nutzer ist nach einer ca. neunmonatigen Bauzeit im April 2026 anvisiert.
Nach einer ersten groben Schadensaufnahme im Oktober 2021 wurde das Dorfhaus Essig als Sanierungsmaßnahme in den zu beantragenden Wiederaufbauplan (WAP) aufgenommen, der am 21.04.2022 bewilligt wurde. Gemäß der vorgenommenen Priorisierung der über 100 Maßnahmen im Wiederaufbauplan, wurde das Dorfhaus Essig für eine Bearbeitung ab 2023 (Planungsbeginn) vorgesehen. Um die Maßnahme starten zu können, musste zunächst ein Projektdatenblatt, das einen Erläuterungsbericht sowie eine Grobkostenschätzung enthält, beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Für die Erstellung des Erläuterungsberichtes wurde das Dorfhaus am 17.05.2023 bei einem Vor-Ort-Termin nochmals besichtigt und die Schäden genauer erfasst. Im Ergebnis musste festgestellt werden, dass aufgrund der Flut im Juli 2021 erhebliche substanzielle sowie irreparable Schäden am Gebäude entstanden sind und ein Ersatzneubau nach Einschätzung und Empfehlung des Projektmanagements im Vergleich zur Sanierung folglich als wirtschaftlicher und nachhaltiger angesehen werden muss. Infolgedessen wurde das Projektdatenblatt für das Dorfhaus Essig als Ersatzneubau-Maßnahme am 25.08.2023 eingereicht und am 01.09.2023 vom Fördermittelgeber bewilligt. Im Oktober 2023 wurde mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Planungsleistungen für den Ersatzneubau begonnen, die auch dem Nutzer vorgestellt wurden. Im März 2024 wurde die Gutachterleistung für ein Schadstoffgutachten ausgeschrieben. Dieses musste im Vorfeld des Abbruchs des Bestandsgebäudes erfolgen, der für die Errichtung des Ersatzneubaus notwendig ist. Ende April erhielt die BG Rhein Ruhr GmbH den Auftrag. Ende Mai 2024 führte der Gutachter die Probenentnahme im Bestandsgebäude durch. Hierbei konnte durch verschiedenartige Probenentnahmen abgeklärt werden, dass das Gebäude keine gesundheits- und umweltgefährdenden Schadstoffe enthält. Parallel dazu fand eine allgemeine Rücksprache zu den Projekten mit der Bezirksregierung Köln statt. Dabei fiel das Gespräch auf den geänderten Maßnahmengegenstand, d.h. Ersatzneubau statt Sanierung, des Dorfhauses Essig, was eine interne Überprüfung seitens der Bezirksregierung nach sich zog. Im Juni 2024 teilte die Bezirksregierung daraufhin mit, dass aufgrund der ursprünglichen Einstufung des Dorfhauses Essig im Wiederaufbauplan als Sanierungsmaßnahme lediglich eine einfache Prüfung stattgefunden habe. Die Änderung von Sanierung hin zum Ersatzneubau und somit die sich grundlegende Veränderung der Maßnahme sei demnach übersehen worden und die Freigabe des Projektdatenblattes hätte nicht erfolgen dürfen. Es bedürfe vielmehr einer vertieften Prüfung des Projektdatenblattes bei Projekten mit einem erhöhten finanziellen Aufwand, wie einem Ersatzneubau, um die Fördermittelsicherheit im Vorfeld der Maßnahme zu generieren. Grundlage hierfür sei jedoch zunächst die Änderung der Maßnahme im Wiederaufbauplan als Ersatzneubau. Aus diesem Grund wurde im Juli 2024 die Weiterbearbeitung des Projektes vorübergehend heruntergefahren, da die anstehende Ausschreibung der Planungsleistung nur mit gesicherter Finanzierung möglich ist. Dies ist jedoch aktuell nicht gegeben. Das Projekt wird fortgesetzt, sobald der Änderungs-Wiederaufbauplan zum einen bestätigt ist und zum anderen das Projektdatenblatt erneut eingereicht, sowie durch die Bezirksregierung vertieft geprüft und bestätigt wurde. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Änderungs-Wiederaufbauplan die Änderung mehrerer Projekte umfasst, welche stets gemeinsam eingereicht werden müssen. Aufgrund der Vielzahl der Projekte und den damit verbundenen komplexen Anforderungen für die Einreichung zum Änderungs-Wiederaufbauplan, ist dies ein äußerst umfangreiches Unterfangen. Aktuell befindet sich der Änderungs-WAP im Zulauf zur Bezirksregierung – mit einer Entscheidung wird noch im 1. Quartal 2025 gerechnet.
Im Rahmen der Hochwasserkatastrophe von 2021 wurden alle Sportanlagen in der Orbachaue in Odendorf zerstört. Die Gemeinde konnte zu Beginn des Jahres 2022 ein Grundstück in der Nähe des Ortes erwerben. Für dieses Grundstück musste ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Bei den Vereinen wurden im Sommer 2022 die Bedarfe abgefragt und der Plan aufgestellt. Nach erfolgter frühzeitiger Beteiligung wurden die Bedenken und Anregungen in den Plan eingearbeitet. Dieser Plan wurde im Winter 2024 in die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Die zweite Offenlage läuft seit dem 02.01.2025 bis zum 03.02.2025. Der Satzungsbeschluss könnte demnach gefasst werden, wenn keine grundlegenden Bedenken eingehen. Parallel zur Planung des Bebauungsplanes wurde die Fläche durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) untersucht. Die erste Abfrage der Kampfmittelfreiheit erfolgte im Januar 2024. Der Abschlussbericht des KBD liegt seit zwischenzeitlich vor. Die Preisanfrage ist erfolgt, eine Vergabe soll in der ersten Februarwoche 2025 durchgeführt werden. Die Durchführung der Prospektion soll umgehend nach Auftragserteilung erfolgen. Die Erschließungsplanung wurde in 5 Lose aufgeteilt und europaweit im Oktober 2023 ausgeschrieben. Die Ausschreibung war erfolgreich und wurde im Mai 2024 vergeben. Mit der Erschließungsplanung wurde bereits begonnen. Nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans müssen die endgültigen Festsetzungen des Plans in die Erschließungsplanung eingearbeitet werden. Danach können Ausschreibung, Vergabe und Bauumsetzung der Erschließung beginnen.
Um für die Sanierung des Sportlerheims Buschhoven die Planungsleistungen ausschreiben zu können, mussten zunächst alle erforderlichen Bestandsunterlagen zusammengetragen werden. Nach intensiver Kommunikation der Gemeindeverwaltung mit dem Verein und dem Rhein-Sieg-Kreis ab Dezember 2023, konnten schließlich alle erforderlichen Unterlagen bis Juni 2024 beschafft werden. Mit den vorliegenden Bestandsunterlagen erfolgte im Juni 2024 die Ausfertigung der Leistungsbeschreibungen und Unterlagen für die darauffolgende Ausschreibungsphase (öffentliche Ausschreibung) für die Planungsleistungen. Damit die notwendige Planungsphase der Sanierung inklusive aller erforderlichen Abstimmungen mit Bauherrn und Nutzer möglichst kurzgehalten werden kann, wurde entschieden, dass alle Architektur-, Ingenieur- und Fachplanungsleistungen durch einen Generalplaner erfolgen sollen. Eine erste Ausschreibung dazu wurde am 10.07.2024 veröffentlicht, blieb aufgrund ausbleibender Angebote jedoch erfolglos. Obwohl zuvor eine gründliche Markterkundung durchgeführt worden war, führte auch die zweite Ausschreibungsrunde zu keinem Angebot. Daher wurde eine dritte Ausschreibungsrunde gestartet. Im Ergebnis konnte eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Büro JENSKOCHARCHITEKTUR aus Rhöndorf sowie dem Energiebüro Dipl.-Ing. T. Lüdemann GmbH aus Remagen, am 16.10.2024 mit der Generalplanungsleistung beauftragt werden.
Am 17.10.2024 fand ein Kick-Off-Termin mit dem Generalplaner statt. Hiermit begann die Planungsphase. Aktuell erstellt das Büro JENSKOCHARCHITEKTUR die Entwurfsplanung für die erforderlichen Sanierungsarbeiten, die bis Anfang Februar 2025 abgeschlossen sein wird. Am 29.01.2025 wurden dem Verein in einem Informationstermin vom Generalplaner gemeinsam mit der Gemeinde und dem Projektmanagement die aktuelle Planung sowie die nächsten Schritte vorgestellt. Im Ergebnis wurden die vorgestellten Informationen vom Verein positiv aufgenommen und es ergaben sich noch kleinere Anpassungswünsche, die für den Abschluss der Leistungsphase 3 vom Generalplaner nun noch eingearbeitet werden. Der Baubeginn für die Sanierung des Sportlerheims ist für Juli 2025 angesetzt, sofern die Ausschreibung der Bauleistungen fristgerecht und erfolgreich verläuft. Die Übergabe an den Nutzer wird für Dezember 2025 angestrebt.