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In Swisttal können montags bis donnerstags maximal 3 Beisetzungen durchgeführt werden und zwar in der Zeit von 9.15 bis 14.00 Uhr; freitags maximal 2 zwischen 9.00 und 10.30 Uhr.
Darüber hinaus werden Urnen montags bis freitags beigesetzt.
Soweit bei der Beisetzung nicht vorhanden, muss vorher eine Grabstelle in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden.
Sofern mit der Beisetzung ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, klärt dieses auch unmittelbar die entsprechenden Beisetzungstermine ab.
Vor der Beisetzung muss der Sterbefall beurkundet werden und zwar bei dem Standesamt in dessen Bezirk der Tote verstorben ist.
siehe auch:
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft