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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Beisetzung

  • In Swisttal können montags bis donnerstags maximal 3 Beisetzungen durchgeführt werden und zwar in der Zeit von 9.15 bis 14.00 Uhr; freitags maximal 2 zwischen 9.00 und 10.30 Uhr.

    Darüber hinaus werden Urnen montags bis freitags beigesetzt.

    Soweit bei der Beisetzung nicht vorhanden, muss vorher eine Grabstelle in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung ausgewählt werden.

    Sofern mit der Beisetzung ein Bestattungsunternehmen beauftragt wird, klärt dieses auch unmittelbar die entsprechenden Beisetzungstermine ab.

    Vor der Beisetzung muss der Sterbefall beurkundet werden und zwar bei dem Standesamt in dessen Bezirk der Tote verstorben ist.


    siehe auch:

    Friedhöfe

    Sterbefälle

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)