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Anliegen

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  • Fundsachen

  • Die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) sollten, wie folgt dargestellt werden.

    9.1. Verwahrung von Fundsachen

    a) im Werte bis 25 Euro
    kostenfrei

    b) im Werte von 26 Euro bis 150 Euro
    Gebühr: Euro 10

    c) im Werte von 151 Euro bis 500 Euro
    Gebühr: Euro 15

    d) im Werte über 500 Euro
    Gebühr: Euro 20

    e) je weitere angefangene 500 Euro
    Gebühr: Euro 20

    9.2 Zuschlag für die Verwahrung sperriger Fundsachen (Fahrräder, Kinderwagen u.ä.)

    Gebühr: Euro 15

    Nach § 973 Abs. 1 BGB erwirbt der Finder mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.

    Nach § 976 Abs. 2 BGB geht das Eigentum auf die Gemeinde des Fundorts - und somit auf die Gemeinde Swisttal - über, wenn der Finder nicht vor dem Ablauf einer ihm von der zuständigen Behörde bestimmten Frist die Herausgabe verlangt. Diese Frist ist bei der Gemeinde Swisttal mit einen Monat festgelegt. Nach Ablauf der sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist sollte somit der Finder seinen Eigentumsanspruch an der Fundsache innerhalb eines Monates unaufgefordert geltend machen, ansonsten geht das Eigentum an der Fundsache auf die Gemeinde Swisttal über und das Fundbüro kann über den Fund verfügen.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)