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Grundsätzlich sind diese Angelegenheiten im Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG des Landes -Nordrhein-Westfalen geregelt, (§§ 9 ff Nachtruhe und anderes). Die Kommunen haben jedoch die Möglichkeit die dortigen Regelungen zu verschärfen.
Siehe §12 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Swisttal
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft