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Die Ausstellung der Fischereischeine ist im Landesfischereigesetz geregelt. (Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22.06.1994 in der derzeit gültigen Fassung).
Zuständig ist die Ausstellung des Fischereischeines ist die Gemeinde.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein beantragen.
Ein Jahres- oder Fünfjahresfischereischein kann nur mit Vollendung des 14. Lebensjahres ausgestellt werden, auch wenn die Fischerprüfung bereits vor Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt wurde.
Der Jugendfischereischein kann nur für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahren ausgestellt werden.
Der Sonderfischereischein wird für Personen ausgestellt. Die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können. Der Sonderfischereischein kann für ein oder für fünf Jahre ausgestellt werden.
Personen die im Besitz eines Jugend- oder Sonderfischereischeines sind, dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Neuausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines
Verlängerung dieser Ausweise:
Neuausstellung eines Jugendfischereischeines
Verlängerung eines Jugendfischereischeines
Gebühr
Für die Ausstellung oder Verlängerung
Gültigkeit
Der Jahres- und der Jungendfischereischein sind jeweils für das laufende Kalenderjahr in dem die Ausstellung beantragt wird gültig. Dies gilt auch für den Sonderfischereischein, der für ein Jahr ausgestellt wird.
Der Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und die nächsten vier Jahre gültig. Ebenso der für fünf Jahre ausgestellte Sonderfischereischein.
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft