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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Schulträger

  • Die Gemeinde Swisttal ist Träger von 3 Grundschulen und einer Schule im organisatorischen Verbund Hauptschule - Realschule.

    Der Schulträger hat bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die sich aus dem Schulverwaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben.

    Der Schulträger ist für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig. Das bedeutet, die Gemeinde hat die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten, ggf. nach entsprechenden Entscheidungen der Kommune den Schülertransport zu organisieren, bzw. Schülerfahrtkosten zu übernehmen. Für die Verwaltung dieser Schulen und zur Unterstützung der Schulleitung muss die Gemeinde das notwendige Personal im Rathaus (Sachbearbeiter) und in den Schulen (Schulsekretärinnen und Hausmeister) zur Verfügung zu stellen.

    Die inneren Schulangelegenheiten, wie Schulleitung, Lehrer, Lehrpläne und Verfahren der Einschulung sind durch die Landesschulbehörden geregelt.


    siehe auch:

    Schulen

    Zuständig:

    Fachbereich I - Allgemeine Verwaltung

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)