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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Waffenrecht

  • Das Waffenrecht regelt den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen und Schießen, beispielsweise zur Jagd, zum Schießsport oder zum Sammeln. Hierzu ist eine Erlaubnis erforderlich.

    Zuständigkeiten

    Zuständig ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde. Die Kreispolizeibehörde ist für die rechtsrheinischen Kommunen mit der Ausnahme der Städte Königswinter und Bad Honnef zuständig. Diese Kommunen sowie der linksrheinische Teil des Rhein-Sieg-Kreises fallen in die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Bonn.

    Siehe: Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Waffenrecht

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)