Ab hier beginnt der Inhalt
Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen
Das Waffenrecht regelt den privaten Erwerb und Besitz von Waffen und Munition sowie das Führen und Schießen, beispielsweise zur Jagd, zum Schießsport oder zum Sammeln. Hierzu ist eine Erlaubnis erforderlich.
Zuständigkeiten
Zuständig ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises als Kreispolizeibehörde. Die Kreispolizeibehörde ist für die rechtsrheinischen Kommunen mit der Ausnahme der Städte Königswinter und Bad Honnef zuständig. Diese Kommunen sowie der linksrheinische Teil des Rhein-Sieg-Kreises fallen in die Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Bonn.
Siehe: Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises, Waffenrecht
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft