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Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und zugleich die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (gem. § 33 c Abs.1 der Gewerbeordnung), das ist die Gemeinde - Ordnungsamt -.
Antragsunterlagen:
Hinweis:
Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte im Sinne des Abs. 1 nur aufstellen, wenn ihm vorher schriftlich bestätigt wurde, dass der Aufstellungsort nach den Bestimmungen der Spielverordnung geeignet ist (§ 33c Abs. 3 der Gewerbeordnung). Diese sogenannte Geeignetheitsbescheinigung erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde.
Zuständig:
Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Verkehrsbeeinträchtigende Baustellen
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft