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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Automaten mit Gewinnmöglichkeit

  • Wer gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und zugleich die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde (gem. § 33 c Abs.1 der Gewerbeordnung), das ist die Gemeinde - Ordnungsamt -.

    Antragsunterlagen:

    • Antragsvordruck, erhältlich beim Ordnungsamt der Gemeinde, bitte telef. oder mit e-mail anfordern.
    • Führungszeugnis der Belegart „O“ für Behörden (siehe Führungszeugnis)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (s. Gew.-Zentralregisterauskunft)
    • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes für jeden Antragssteller. Bei einer juristischen Person ist diese Bescheinigung auch für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftervertrag vertretungsberechtigten Personen vorzulegen, bei bereits im Handelsregister eingetragenen Firmen auch für diese. Dies gilt auch für alle von den vertretungsberechtigten Personen außerdem vertretenen Gesellschaften.
    • Auszug aus dem Handelsregister, soweit im Handelsregister eingetragen (s. Amtsgericht)
    • Beglaubigte Ablichtung des Gesellschaftsvertrages (nur bei juristischen Personen).

    Hinweis:
    Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte im Sinne des Abs. 1 nur aufstellen, wenn ihm vorher schriftlich bestätigt wurde, dass der Aufstellungsort nach den Bestimmungen der Spielverordnung geeignet ist (§ 33c Abs. 3 der Gewerbeordnung). Diese sogenannte Geeignetheitsbescheinigung erhalten Sie beim Ordnungsamt der Gemeinde.

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Freiwillige Feuerwehr / Friedhöfe

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)