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Schöffe (ehrenamtlicher Richter)
Die Beteiligung von ehrenamtlichen Laienrichtern in der Strafjustiz stellt ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates dar. Die Laienrichter sollen als Vertreter des Volkes dazu beitragen, das Vertrauen des Volkes in die Justiz zu erhalten und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung zu fördern.
Die ehrenamtlichen Richter in Strafsachen tragen die Bezeichnung „Schöffen" bzw. in Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende die Bezeichnung „Jugendschöffen". Jugendschöffen sollen - über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus – erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Schöffen kommen im Strafverfahren bei den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Strafkammern der Landgerichte zum Einsatz. Sie üben das Richteramt während der Hauptverhandlung in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichter aus. Gemeinsam mit den Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe des Angeklagten.
Alle 5 Jahre stellen die Gemeinden für die (Erwachsenen-) Schöffen und die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen Vorschlagslisten auf, aus denen ein Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Schöffen für die Jugend- und die Erwachsenengerichte wählt.
Eine Bewerbung für die Amtsperiode 2019 - 2023 ist nicht mehr möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.:
Zuständig:
Stabsstelle - Recht
Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: https://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr
Verkehrsmittel:
RVK-Linien 747, 752, 984 oder
DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft