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Anliegen

Hier finden Sie Informationen über diverse Anliegen


  • Kinderreisepass

  • Kinder erhalten im Allgemeinen einen Kinderreisepass nach den für Reisepässe geltenden Vorschriften.

    Einige Staaten erkennen Kinderreisepässe nicht an, in diesen Fällen ist ein Reisepass zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich vorher.

    Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater und Mutter oder Vormund) unterschrieben werden. Die Unterschrift ist im Bürgerbüro zu leisten. Dabei ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Bei Eltern genügt es jedoch, wenn ein Elternteil im Bürgerbüro persönlich den Antrag unterschreibt. Eine Vollmacht und der Personalausweis bzw. Reisepass des anderen Elternteils muss mit vorgelegt werden. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.

    Wenn ein Elternteil verstorben ist, muss eine Sterbeurkunde, wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorgelegt werden. Bei Vormundschaften ist die Bestellung vorzulegen. Bei Ledigen Eltern ist eine Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.

    Benötigte Unterlagen:

    Der Kinderreisepass-Antrag wird grundsätzlich aus dem Datenbestand des Melderegisters erstellt. Um gegebenenfalls unterschiedliche Daten abzuklären, ist eine Geburtsurkunde oder das Stammbuch mitzubringen. Dies dient der korrekten Ausstellung des Kinderreisepasses. Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.

    Es ist grundsätzlich ein aktuelles Lichtbild (Anforderungen: Siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei) vorzulegen. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

    Das bisherige Dokument ist mit vorzulegen.

    Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig.

    Kosten:

    Neuausstellung 13,- Euro. Verlängerung / Änderung 6,- Euro.

    Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.


    siehe auch:

    Personalausschuss

    Reisepass

    Zuständig:

    Fachbereich II - Soziales / Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Fachgebiet 3 - Bürgerbüro / Einwohnerwesen / Standesamt / Demografie

    Rathausstraße 115
    53913 Swisttal
    Postfach 1264
    53911 Swisttal
    Telefon: (02255) 309-0
    Telefax: (02255) 309-899
    Internet: https://www.swisttal.de
    E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

    Öffnungszeiten:

    Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 18:00 Uhr

    Verkehrsmittel:

    RVK-Linien 747, 752, 984 oder
    DB-Linie S23 (Bhf. Odendorf)