Ab hier beginnt der Inhalt
Swisttal. Die Unterbringung von geflüchteten Menschen, die der Gemeinde entsprechend dem Königsteiner Schlüssel zugewiesen werden, erfordert die Schaffung der notwendigen räumlichen Kapazitäten. Derzeit sind der Gemeinde 397 Personen durch die Bezirksregierung zugewiesen und untergebracht. Die Aufnahmeverpflichtung der Gemeinde beläuft sich zurzeit jedoch auf insgesamt 605 Personen. Aufgrund der Flutkatastrophe und dem damit verbundenen Verlust von Übergangswohnheimen, wurden der Gemeinde für einen begrenzten Zeitraum nur in geringem Umfang geflüchtete Menschen zugewiesen. Ab 2024 werden der Gemeinde wieder vermehrt Geflüchtete zugewiesen.
Die Aufnahmekapazität in den vorhandenen gemeindlichen Einrichtungen ermöglicht aktuell noch die Aufnahme von weiteren 40 Personen. Daher ist es erforderlich weitere Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, um die Belegung von Turnhallen und Bürgerhäusern als Notunterkünfte zu vermeiden. Der Rat und seine Ausschüsse befassen sich seit Beginn des Jahres intensiv mit der Schaffung von Aufnahmekapazitäten. Hierzu haben die Ausschüsse und der Rat folgende Festlegungen getroffen, die in der Sitzung des Rates vom 19.09.2023 wie folgt vom Rat bestätigt wurden:
Der Rat beschloss, dass:
Zur Information der Bevölkerung finden in Morenhoven und Ollheim kurzfristig Informationsveranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger statt. Die Termine werden gesondert veröffentlicht.
Für Buschhoven wird der Termin für eine öffentliche Informationsveranstaltung nach Bekanntgabe der Entscheidung durch den Rhein-Sieg-Kreis zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Containeranlage im Landschaftsschutzgebiet veröffentlicht.
Für die Errichtung der vom Rat beschlossenen und erworbenen Containeranlage, die in zwei einzelne Anlagen zu trennen ist, wurden im Vorfeld ca. 30 Flächen im gesamten Gemeindegebiet, unabhängig von Eigentumsverhältnissen untersucht. Hiervon wurden sieben Flächen konkret für eine weitere vertiefende Untersuchung hinsichtlich Ankauf oder Anpachtung und den damit verbundenen finanziellen Anforderungen und haushalterischen Möglichkeiten den Ratsgremien und dem Rat vorgeschlagen. Die Beratung war aufgrund des finanziellen Vorgehens zu Ankauf oder Anpachtung, der Nennung von Eigentumsverhältnissen und dem Sachstand der Grundstücksverhandlungen, in nichtöffentlicher Sitzung vorzunehmen. Weiterhin beschloss der Rat, da auch mit weiteren Zuweisungen geflüchteter Menschen zu rechnen ist, potentielle Unterbringungsstandorte auf ihre Geeignetheit zu überprüfen. Die Gemeinde ist daher an weiteren Angeboten zu Grundstücken oder Wohnraum zu angemessenen Preisen interessiert.
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft