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Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Swisttal
für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028
für die Strafkammern beim dem Landgericht Bonn und für das Schöffengericht bei dem Amtsgericht Euskirchen (gemeinsames Schöffengericht Euskirchen und Rheinbach)
Der Rat der Gemeinde Swisttal hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Euskirchen gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
26.06.2023 bis 30.06.2023
während der Dienststunden
Montag bis Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
und Donnerstagnachmittag von 14.00 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht in der Infostelle der Gemeinde Swisttal, Rathausstr. 115, 53913 Swisttal aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Swisttal, Rathausstr. 115 b, Zimmer 24, 53913 Swisttal, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen sind, die nach §§ 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Swisttal, 14. Juni 2023
Kalkbrenner
(Bürgermeisterin
Interkommunale Hochwasserschutzkooperation Erft