Ab hier beginnt der Inhalt
Amtliche Bekanntmachung
Gemäß § 45 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966)) und § 69 Kommunalwahlordnung (KWahlO) vom 31.08.1993 (GV. NRW. S. 592 ber. S. 967) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.10.2016 (GV NRW S. 861) wird festgestellt:
Für das durch Niederlegung des Mandates aus dem Rat der Gemeinde Swisttal mit Wirkung zum 30.06.2022 ausgeschiedene Ratsmitglied Sabine Riedl (Bündnis 90/Die Grünen) rückt aus der Reserveliste von Bündnis 90/Die Grünen Dr. Karl Krahé, Bachstr. 16, 53913 Swisttal nach.
Gegen diese Ersatzbestimmung können gem. § 39 KWahlG jede/r Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständigen Leitungen solcher Parteien- und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monates nach Bekanntgabe dieser Feststellung Einspruch bei der Bürgermeisterin der Gemeinde Swisttal als Wahlleiterin, Rathausstraße 115, 53913 Swisttal schriftlich einreichen oder zur Niederschrift erklären.
Swisttal, den 05.07.2022
Gemeinde Swisttal
Die Bürgermeisterin
als Wahlleiterin
Kalkbrenner
Hinweis gem. § 27a VwVfG:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Swisttal -www.swisttal.de- abrufbar.