Rückschnitt von Hecken und Bäumen auf privaten Flächen

– Hinweis der Gemeindeverwaltung

Swisttal. Sobald der Frühling einzieht, erwacht die Natur zum Leben. Nach energiereichen Sonnenstunden reichen wenige Tage mit Regen, damit alles Grüne wächst und gedeiht – so manches Mal auch schneller, als Besitzern von (Vor-)Gärten lieb ist.

Die Gemeindeverwaltung möchte darauf hinweisen, dass öffentliche Flächen wie Straßen und Bürgersteige vom Überwuchs privater Flächen freigehalten werden müssen. Hierfür sind die Besitzer verantwortlich, von deren Grundstück es sprießt und gedeiht. Dies erhöht sowohl die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrer, aber auch für alle Verkehrsteilnehmer auf und neben den Straßen. Insbesondere Sichtdreiecke und Straßenschilder dürfen durch Bewuchs nicht verdeckt werden, um das Unfallrisiko möglichst zu reduzieren.

Die Pflege öffentlicher Grünflächen und des Straßenbegleitgrüns erfolgt durch die Mitarbeiter des Baubetriebshofes. Dies wird durch die gemeindliche Straßenkontrolle festgestellt, welche das Gemeindegebiet nach einer Prioritätenliste turnusgemäß kontrolliert und dem Baubetriebshof Stellen mit Handlungsbedarf meldet. Insbesondere nach anhaltendem Regen bemühen sich die Mitarbeiter, dem Grün Herr zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die Gemeindeverwaltung nur die Pflege des Straßen- und Begleitgrüns vornimmt, welches entlang gemeindeeigener Straßen zu finden ist. Bei Landesstraßen beispielsweise ist der Landesbetrieb Straßen.NRW für die Pflege zuständig.

Sollten Ihnen Stellen im Gemeindegebiet auffallen, an denen ein Pflegeschnitt nicht nur einen optischen Zweck erfüllen, sondern die Sicherheit fördern würde, bittet die Gemeindeverwaltung um Hinweis an straßenkontrolle@swisttal.de.

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