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(19.06.2013 - 17:30 Uhr)
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Wetter Swisttal

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Sie sind hier: www.Swisttal.de

Waffen

Die Herstellung, der Vertrieb, der Besitz und das Führen usw. von Waffen sind im Waffengesetz (BGBL I 1976, S. 432) geregelt.

Waffen sind:

  • Schusswaffen, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden,
  • Tragbare Geräte, die zum Abschuß von Munition bestimmt sind,
  • Handfeuerwaffen,
  • Selbstladewaffen,
  • Schussapparate,
  • Hieb-, Stoß – und Stichwaffen,
  • Geräte, die durch andere als mechanische Energie bei körperlicher Berührung verletzen,

Grundsätzlich unterliegen alle Waffen betreffenden Vorgänge einer Erlaubnispflicht.

Ausnahmen sind im Gesetz aufgeführt.

Zuständige Erlaubnisbehörde für den Bereich der Gemeinde Swisttal ist die Kreispolizeibehörde Bonn, Polizeipräsidium Bonn. Dort werden spezielle Fragen zum Waffenrecht beantwortet.

 

 

Zuständige Stellen:

Fachbereich II - Sicherheit und Ordnung / Soziales

Fachgebiet 1 - Sicherheit und Ordnung

 

Adresse

Rathausstraße 115
53913 Swisttal
Postfach 1264
53911 Swisttal
Telefon: (02255) 309-0
Telefax: (02255) 309-899
Internet: http://www.swisttal.de
E-Mail: Gemeinde.Swisttal[ät]Swisttal.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr

Verkehrsmittel

Bus
    Linie(n): RVK-Linien 805 und 984
    Haltestelle Swisttal-Ludendorf

Bahn
    Linie(n): RB23
    Bahnhof Odendorf

 

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